2.3  Leistungsartenrechnung 
2.3.1  Leistungsarten KLR 2311 [2/2]
c) Interne Leistungen
Als interne Leistungen sind jene abrechnungsfähigen Produkte bzw. Arbeitsleistungen anzusehen, die innerhalb des Unternehmens erstellt, jedoch nicht an externe Leistungsempfänger abgegeben bzw. marktlich verwertet werden.

Zu unterscheiden sind
  • aktivierungspflichtige Eigenleistungen und

  • sonstige innerbetriebliche Leistungen, die in die innerbetrieblichen Leistungsverrechnungen einbezogen werden (siehe Bild 2.13).1
Bild 2.13: Interne Leistungen
d) Kalkulatorische Leistungen
Die kalkulatorische Leistung erfasst jene Bestandteile der Leistung, die vom Ertrag der betreffenden Periode abweichen. Ihre Ermittlung erfolgt entsprechend den Zwecksetzungen der betrieblichen Leistungsrechnung, nicht jenen der Buchführung.
Zur kalkulatorischen Leistung gehören die Andersleistung und die Zusatzleistung.

Als Andersleistung sind Erträge auszuweisen, die in der internen betrieblichen Leistungsrechnung anders bewertet wurden als dies im Hinblick auf die externe Erfolgsrechnung im Rahmen der Finanzbuchführung der Fall ist. Dies trifft besonders auf die Bewertung der Eigenleistung und der Bestandsleistung zu, und zwar dann, wenn - beispielsweise - bei der Bewertung der Materialkosten nicht die Einstandspreise der Buchführung, sondern innerbetriebliche Verrechnungspreise (als durchschnittliche Einstandspreise) verwendet wurden.
Eine Zusatzleistung ist dann auszuweisen, wenn die Veräußerung betrieblich erstellter Ertragsgüter zu keinen Einnahmen und damit keinem Ertrag führt.
Dies ist - beispielsweise - dann der Fall, wenn derartige Güter an gemeinnützige Organisationen verschenkt werden (z.B. Wolldecken; Fahrräder; Medikamente und dgl.).