7.3 Phase 4 (Kapitalwandlung): Marketing |
7.3.2
Handhabung der Marketing-Instrumente |
UNT 7324 [5/11] |
|
b) Entgeltpolitik - Fortsetzung |
♦ Lieferzeit
Die Lieferzeit bezieht sich auf die
Bereitstellung von bestellten materiellen und
immateriellen Produkten und umfasst die Zeitspanne
zwischen der verbindlichen Auftragsbestätigung durch den
Anbieter (Lieferant) und dem Zeitpunkt des Eintreffens des
Gutes beim Abnehmer (Kunde).
Bei der Ausführung von
Dienstleistungen kann demgegenüber nicht von Lieferzeit
gesprochen werden. Hier entspricht - wenn man so will -
die "Lieferzeit" der Zeitspanne von der Auftragsannahme
bis zur Beendigung der Leistungsausführung.
Aus
Marketing-Sicht sind bei der Lieferzeit zwei Problemkreise
getrennt zu betrachten:
Zum einen geht es um die
Frage, ob ein Anbieter dem anfragenden Kunden eine
Lieferzeit offerieren kann, die diesen zur verbindlichen
Auftragserteilung motiviert. Dies trifft für die
Bestellung nicht vorrätiger Waren durch den Endverbraucher
im "Business-to-Customer"-Geschäft genauso zu wie
für Abnehmer von Investitionsgütern im Business-to-Business-Geschäft.
Zum anderen geht es um die Frage der Einhaltung einer
vertraglich vereinbarten Lieferzeit, denn von der
Einhaltung dieser Zeit hängt für den Abnehmer
möglicherweise viel ab (z. B. Inbetriebnahme einer Anlage,
Eröffnung eines Geschäfts, rechtzeitige Bereitstellung
einer Ware als Geburtstagsgeschenk und dgl. mehr). Jede
voreilige Zusage zu einem - vom Kunden gewünschten -
Liefertermin kann für den Anbieter viele negative Folgen
haben (Imageverlust bei der späteren Nichteinhaltung des
Termins, rechtliche Folgen des Lieferverzugs, erhöhte
Kosten in der Leistungserstellung, um den Termin zu halten
u. a. m.).
♦
Lieferarten
Unter
Lieferarten ist der Weg zu verstehen, auf dem ein
Produkt vom Anbieter/Verkäufer zum Käufer gelangt, was im
Einzelnen Fragen nach dem Ort des Gefahren- bzw.
Eigentumsübergangs, nach den zum Einsatz kommenden
Transportmitteln, der Übernahme von Kosten u. a. berührt.
In den Lieferbedingungen kann somit Folgendes vereinbart
werden (siehe Bild 7.10 und zugehörige
Erläuterungen):
|
 |
Bild 7.10: Lieferarten |
Erläuterungen:
Nr. |
Regelung |
Folgen |
1. |
Der Käufer trägt die Versandkosten |
Lieferung ab Werk, bzw. ab Lager |
2. |
Der Verkäufer trägt die Versandkosten |
Lieferung frei Haus, frei Lager, frei Werk |
3a |
Käufer und Verkäufer teilen sich die Kosten: Der
Verkäufer trägt die Kosten für die Anfuhr bis zum
Versandunternehmen (Spediteur) |
Lieferung unfrei ab hier |
3b |
Käufer und Verkäufer teilen sich die Kosten: Der
Verkäufer trägt die Kosten für Anfuhr und
Verladung. |
Lieferung frei Waggon, frei Binnenschiff o. a. |
3c |
Käufer und Verkäufer teilen sich die Kosten: Der
Verkäufer trägt die Kosten für Anfuhr, Verladung
und Fracht bis zum Bestimmungsort. |
Lieferung frei, frachtfrei, frei Bestimmungsort |
|
|
|