6.5 Wissenstests zum Kapitel 6    
6.5.1  Aussagen [JA/NEIN] UNT 6510 [1/4]
Nachfolgend werden 5 Aussagen zu den im Kapitel 6 behandelten Themen gemacht.
Sie sollen entscheiden, ob die jeweilige Aussage als richtig (= JA) oder als nicht richtig (= NEIN) zu werten ist.
Ihre Antwort wird wie folgt ausgewertet: Grüne Markierung = richtig; rote Markierung = nicht richtig.
Die Anzahl "richtiger" und "nicht richtiger" Antworten wird mitgezählt (siehe letzte Zeile der Tabelle)!
Nr. Aussage JA NEIN Lösungshinweise
1.

Existenzgründer sollten bestrebt sein, zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit den potenziellen Kunden nicht gleich ein sehr breit gefächertes Leistungsangebot zu offerieren, auch wenn Kunden das gut finden würden.

Würden Sie diese Empfehlung unterstützen?

JA ist richtig!
Ein breites Leistungsangebot ist zwar gut für Kunden (Auswahlmöglichkeit), für den Gründer kann dies aber zu großen Problemen führen, denn ein breites Leistungsangebot bedingt eine breit gefächerte Produktions- und/oder Lagerkapazität (mit hoher Kapitalbindung und hohen Fixkosten), eine entsprechende Verfügbarkeit über fachkundiges Personal u. a.
2. Qualität ist Ausdruck der Gebrauchsfähigkeit eines Produkts, so wie diese vom Hersteller geprüft wurde und in der Produktbeschreibung zugesichert wird.

Ist Ihnen diese Aussage ausreichend?
NEIN ist richtig, denn
erstens erfasst "Gebrauchsfähigkeit" nur einen Aspekt des Qualitätsbegriffs und zwar das "Normale" und zweitens ist der Qualitätsbegriff umfassender zu sehen. Qualität ist Ausdruck des Grades der Übereinstimmung zwischen den festgestellten Eigenschaften (= "realisierte Beschaffenheit") eines Produkts und den vorher festgelegten oder erwarteten Anforderungen des Kunden!
"Was Qualität ist, entscheidet der Kunde, nicht der Hersteller! Und: Qualität kann man nicht prüfen, Qualität muss man über alle Phasen der Leistungserstellung und -verwertung bis hin zur Entsorgung "produzieren"!
3. In der Regel beginnt ein Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit. Während der Probezeit (längstens 6 Monate) kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

Ist diese Aussage sachlich richtig?
NEIN ist richtig, denn
nach § 622 Abs. 3 BGB kann ein Arbeitsverhältnis während der Probezeit (mit längstens 6 Monaten) mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
4.

Der Unterschied zwischen Kapazitätsabgleich und Kapazitätsanpassung besteht darin, dass beim Kapazitätsabgleich versucht wird, die Auftragserfüllung durch Leisten von Überstunden (Mehrarbeit) abzusichern.

Ist diese Aussage sachlich richtig?

NEIN ist richtig, denn
bei einer Situation, die einen Kapazitätsabgleich bedingt, wird davon ausgegangen, dass es sich um einen kurzfristig nicht veränderbare Kapazitätsbestand handelt. In dieser Situation kann keine Mehrarbeit helfen, es kann lediglich versucht werden, Aufgaben terminlich zu verschieben oder parallel auszuführen oder in der Zeitachse zu strecken.
5.

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung - als Maßnahme der externen Personalbeschaffung - ist der Arbeitnehmer beim Verleiher beschäftigt, die Tätigkeit hat er aber im Unternehmen des Entleihers zu verrichten, wobei er dem dort geltenden Weisungsrecht des Entleihers unterliegt.

Ist diese Aussage richtig? 

JA ist richtig!
Die Arbeitnehmernehmerüberlassung nach den rechtlichen Bestimmungen des AÜG ist eine Form der externen Personalbeschaffung, die heute große Bedeutung hat. Hierbei überlässt ein Verleiher einem Entleiher gegen Entgelt Personen, die zu ihm in einem vertraglich begründeten Arbeitsverhältnis stehen, wobei der Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird und damit dem Weisungsrecht des dortigen Arbeitgebers unterliegt, aber Arbeitnehmer des Verleihers bleibt.
Anzahl richtiger Antworten

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