|
|
|
6.3 Personaleinsatz |
6.3.2 Personalaufwendungen |
UNT 6321 [2/2] |
|
b) Entgeltabrechnung |
Gegenstand der Entgeltabrechnung (auch
Lohn- und Gehaltsrechnung genannt) ist die Ermittlung der
von einem aktiven Beschäftigten des Unternehmens
beanspruchten Brutto-Entgelte, die
Berechnung der gesetzlichen Abzüge (wie
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag,
SV-Beiträge) sowie die Ermittlung der
auszuzahlenden Netto-Beträge unter Beachtung ggf.
geleisteter Vorauszahlungen oder vermögenswirksamer
Leistungen u. a.
Die Entgeltabrechnung schließt
ferner die Erfüllung gesetzlicher Auflagen
hinsichtlich Meldungen und Meldefristen
(Lohnsteueranmeldung, Meldung an SV-Träger u. a.),
angeforderter Statistiken sowie die Erfüllung von
Anforderungen aus der Kosten- und Leistungsrechnung u. a.
mit ein.
Die Entgeltabrechnung ist ein Teilgebiet
der kaufmännischen Buchführung und des
gesamten betrieblichen Rechnungswesens. Die Erfüllung
der hier anstehenden Aufgaben erfordert gründliche
Kenntnisse im Arbeitsrecht, im Steuerrecht, im
Sozialversicherungsrecht, in der kaufmännischen
Buchführung, im finanzwirtschaftlichen Zahlungsverkehr, in
der Nutzung von IT-Systemen und in der Erstellung von
Jahresabschlüssen.
Die Entgeltabrechnung kann in
zwei große Blöcke aufgeteilt werden, und
zwar in die
- personenbezogene Entgeltabrechnung für
die einzelnen Beschäftigten und in die
- sachbezogene Abrechnung im Sinne der
Zusammenfassung aller periodenbezogenen Bezüge und
Daten als Ausweis periodenbezogener
Personalaufwendungen.
Die Darstellung in Bild 6.17 zeigt im
Überblick die wichtigsten Arbeitsschritte und Ergebnisse
in der Entgeltabrechnung. |
 |
Bild 6.17: Entgeltabrechnung |
Beispiel:
Entgeltabrechnung1.pdf |
|
|
|
|