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6.3 Personaleinsatz |
6.3.2 Personalaufwendungen |
UNT 6320 [1/2] |
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a) Begriff, Komponenten |
Erwerbswirtschaftlich ausgerichtete private Unternehmen
werden für den Leistungsfaktor "menschliche Arbeit" nur
jenen Preis (in Form von Lohn und Gehalt und weiteren
Zusatzleistungen) bezahlen wollen (bzw. können), der in
Einheit mit den anderen Aufwendungen für Leistungsfaktoren
(Kapitalkosten, Sachkosten u. a.) sichert, dass die vom
Unternehmen erwirtschafteten Erträge größer sind als die
getätigten Aufwendungen, so dass ein Überschuss (als
Gewinn) verbleibt. Das gilt sicher auch im hier
betrachteten Fall neu gegründeter Unternehmen, wobei
allerdings zu beachten ist:
Gründer sollten nicht
in den fatalen Fehler zu verfallen, Mitarbeiter
ausschließlich als Kostenfaktor anzusehen. Vielmehr kommt
es darauf an, bei der Ausgestaltung und Umsetzung von
Einkommens- und Vergütungssystemen im
Unternehmen zu sichern, dass einerseits die einschlägigen
rechtlichen Bestimmungen umgesetzt und eine
leistungsgerechte Entlohnung gewährleistet wird, die
andererseits ausreichend leistungsmotivierend
wirkt, damit über die Entwicklung der
Arbeitsproduktivität und der betrieblichen
Wertschöpfung der Faktor "Personalkosten"
im gesamten Kostengefüge der Umsatzleistung von
Unternehmen beherrschbar bleibt und die
Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und seiner Produkte
nicht schmälert. |
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Personalaufwendungen sind alle in
Geld bewerteten Aufwendungen, die als
Entgelt an Mitarbeiter des betreffenden
Unternehmens gezahlt werden. Dies betrifft
- Brutto-Löhne und
Lohnbestandteile, die als Entgelt für
"geleistete Arbeit" an Arbeiter und gewerblich
Auszubildende gezahlt werden,
- Brutto-Gehälter und weitere
Bezüge, die für "geleistete Arbeit" an
Angestellte und andere Personengruppen sowie
an Auszubildende (nicht gewerblich) gezahlt
werden, aber auch
- Entgelte für "nicht geleistete Arbeit"
der Mitarbeiter (Arbeiter, Angestellte,
Auszubildende), konkret für Urlaub, Feiertage
und Krankheit, ferner freiwillige soziale
Leistungen, Beiträge zur Vermögensbildung,
Fahrkostenerstattung u. a.
Zu den Personalaufwendungen gehören ferner
- Arbeitgeberanteile zur
gesetzlichen Sozialversicherung (Lohn- und
Gehaltsbereich),
- Beiträge zur gesetzlichen
Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
sowie
- Aufwendungen für die Altersversorgung
und für Unterstützung (Betriebsrenten u.
a.).
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Hinsichtlich der Personalaufwendungen
wird üblicherweise auch zwischen
Personalbasiskosten und
Personalzusatzkosten unterschieden.
Zu den
Personalbasiskosten werden die Entgelte
bzw. Vergütungen gerechnet, die für die
tatsächlich geleistete Arbeit der Mitarbeiter
gezahlt werden. Dazu gehören in erster Linie die
Brutto-Löhne und -Gehälter.
Zu den
Personalzusatzkosten werden hingegen jene
personalbedingten oder personalbezogenen Entgelte oder
Zahlungen gerechnet, die ein Unternehmen
unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeit
zu tragen sind. Diese Entgelte bzw. Zahlungen beruhen auf
gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen:
- Gesetzlich bedingte Personalzusatzkosten:
Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber,
Feiertagsvergütungen, Entgeltfortzahlungen im
Krankheitsfall.
- Tarifvertraglich bedingte
Personalzusatzkosten: Bezahlter Jahresurlaub,
zusätzliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgratifikationen,
13. Monatseinkommen, vermögenswirksame Leistungen.
- Betriebliche Personalzusatzkosten:
Freiwillige Sonderzahlungen, Kosten der betrieblichen
Altersversorgung, Aus- und Weiterbildungskosten.
Die Personalzusatzkosten betragen in Deutschland ca.80
% der Personalbasiskosten.1
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1
Siehe hierzu auch: |
von KÄNEL, S.: Betriebswirtschaftslehre -
Eine Einführung, a. a. O. |
OLFERT, K.:
Personalwirtschaft.
Kiehl-Verlag, Herne 2016. |
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