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6.2 Leistungserstellung |
6.2.5 Wirkungsgrade in der Leistungserstellung |
UNT 6252 [3/4] |
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c) Produktivität |
Ein zweiter wichtiger betriebswirtschaftlicher
Wirkungsgrad wird durch die Kategorie "Produktivität"
repräsentiert. Auch dieser Wirkungsgrad kann in
unterschiedlicher Weise bestimmt werden, je nachdem auf
welchen Einsatzfaktor er sich bezieht (siehe Bild
6.13). |
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Unter Produktivität ist das
Verhältnis von erbrachter Leistung
(im Mengen- oder im Geldausdruck) zu einem gegeben
Faktoreinsatz (Personal,
Material, Sachanlagen) zu verstehen.
Produktivität im so definierten Sinne entspricht
der Wirksamkeit einer Leistungserstellung,
somit ihrer Effektivität.
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Bild 6.13: Wirkungsgrad "Produktivität" |
Im Einzelnen können ermittelt werden:
- die Arbeitsproduktivität als
Verhältnis von Leistung [EUR] zu eingesetztem Personal
[Pers.], ausgedrückt in [EUR/Pers.] bzw. als
Verhältnis von Leistungsausbringung [ME] zum
Arbeitszeitaufwand [ZE], ausgedrückt in [ME/ZE],
- die Materialproduktivität als
Verhältnis der Leistung [EUR] zum Materialaufwand
[EUR], ausgedrückt in [EUR/100 EUR],
- die Sachanlagenproduktivität als
Verhältnis der Leistung [EUR] zum durchschnittlichen
Bestand an Sachanlagen [EUR], ausgedrückt in [EUR/1000
EUR],
Die Untersuchung derartiger Wirkungsgrade ist vor allem im
Zeitvergleich, aber noch mehr im
Betriebsvergleich von Interesse. |
Hohe Produktivität in der
Leistungserstellung ist ein wichtiger Faktor für das
Bestehen von Unternehmen im marktwirtschaftlichen
Leistungs- und Preiswettbewerb, aber im Falle der
Neugründung eines Unternehmens nicht so leicht
und nicht so schnell erreichbar. Dies hängt damit
zusammen, dass sich die Prozesse des internen
Zusammenwirkens der handelnden Akteure im Unternehmen erst
"einspielen" müssen. Der Gründer sollte daher große
Aufmerksamkeit darauf lenken, zu erkennen, wo es in den
Geschäftsprozessen im Unternehmen sowie in den Beziehungen
zu Partner "Reibungsverluste" gibt, um diese zielgerichtet
zu überwinden. Dies gilt vor allem in Bezug auf die
produktive Nutzung der Arbeitszeit, und
zwar die des Gründers selbst und die seiner (ersten)
Mitarbeiter! |
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