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6.2 Leistungserstellung |
6.2.5 Wirkungsgrade in der Leistungserstellung |
UNT 6251 [2/4] |
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b) Wirtschaftlichkeit |
Ein Unternehmen zu gründen, ist schon schwierig genug.
Viel schwieriger ist es, als neues Unternehmen im
marktwirtschaftlichen Leistungs- und Preiswettbewerb auch
zu bestehen. Dazu bedarf es vor allem der konsequenten
Anwendung grundlegender betriebswirtschaftliche
Handlungsprinzipien. Zu diesen Handlungsprinzipien
gehören vor allem das „Prinzip der Wirtschaftlichkeit“. |
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Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit
orientiert darauf, im Vollzug des
Geschäftsbetriebs insgesamt sowie auch in allen
wichtigen Teilprozessen stets zu sichern, dass die
jeweils erreichte LEISTUNG bzw. der erzielte
ERTRAG (= Output) den dabei verursachten AUFWAND
(= Input) übertrifft.
Wirtschaftlichkeit – als wichtiger Wirkungsgrad in
Unternehmensprozessen – muss somit Werte größer
1,0 annehmen.
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In diesem Zusammenhang muss deutlich gemacht werden, dass
in jedem Unternehmensprozess - auch in neu geründeten
Unternehmen - zwei Sphären/Bereiche zu
unterscheiden sind, und zwar
- die Sphäre des
ordentlichen Betriebsprozesses (= Verwirklichung des gewählten
eigentlichen Betriebszwecks und
- die
Sphäre von "Nicht-Betriebsprozessen",
geprägt durch Finanzprozesse und außerordentliche,
betriebs- und periodenfremde Prozesse (siehe
Bild 6.12).
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Bild 6.12: Unternehmensprozesse als Einheit von
Betriebsprozess und Nicht-Betriebsprozessen |
Die Daten für die Bestimmung der Wirtschaftlichkeit in
einem Unternehmen liefert zu einen die Buchführung und zum
anderen die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). In der
Buchführung wird der Werteverzehr/Werteinsatz
- bezogen auf den gesamten
Unternehmensprozess - durch den belegmäßigen
nachgewiesenen AUFWAND dokumentiert,
während der durch den gesamten
Unternehmensprozess erzielte Werteausstoß/Wertezufluss
durch den belegmäßig nachgewiesenen ERTRAG
dokumentiert wird.
In der KLR hingegen wird der
betriebsprozessbezogene Aufwand durch die Kategorie
KOSTEN und der
betriebsprozessbezogene Wertausstoß durch die
Kategorie LEISTUNG erfasst.
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Für Unternehmensgründer ist es
wichtig, bei der Dokumentation der Geschäftsvorfälle im
Geschäftsbetrieb des Unternehmens nicht nur die Pflichten
einer ordnungsgemäßen Buchführung zu
erfüllen, sondern von Anbeginn der eigenen
Geschäftstätigkeit an auch für eine aussagefähige
(betriebsinterne) Kosten- und Leistungsrechnung
zu sorgen bzw. selbst auszuführen, denn nur, wer die
eigenen Kosten (nach Art, Ort und Zweck) kennt, kann die
Preise für die erstellten eigenen Produkte richtig
kalkulieren und nur dann weiß man, wo in Bezug auf die
Kostenwirtschaftlichkeit in seinem Unternehmen "der
Hase im Pfeffer liegt"! |
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