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6.2 Leistungserstellung |
6.2.3 Qualität, Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement |
UNT 6231 [2/4] |
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b) Qualitätssicherung |
Qualität (von Produkten) stellt sich nicht von selbst ein.
Dazu bedarf es entsprechender Maßnahmen, die auf die
Einhaltung und Umsetzung von Qualitätsanforderungen in der
Leistungserstellung gerichtet sind.
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Unter Qualitätssicherung ist jede
geplante und systematische Tätigkeit zu verstehen,
die innerhalb eines Unternehmens mit dem Ziel
verwirklicht wird, Vertrauen dahingehend zu
schaffen, dass die betreffenden
Einheiten (Produkte, realisierte Dienstleistungen)
die gestellten Qualitätsanforderungen erfüllen
werden. Wichtiger Ausgangspunkt hierbei
sind Erwartungen bzw. Forderungen von
Kunden sowie Vorgaben in einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften. Kernstück der
Qualitätssicherung ist die Ausgestaltung eines
wirksamen Qualitätsregelkreises (siehe
Bild 6.09). |
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Bild 6.09:
Qualitätsregelkreis |
Jeder Gründer ist - im Hinblick auf die Erfolgschancen im
Umsatzprozess seines Unternehmens - gut beraten, von
Anbeginn seiner Geschäftstätigkeit an dem Aufbau und der
steten Verbesserung eines solchen Qualitätsregelkreises
oberste Priorität zu geben.
So muss der Unternehmer
Max Muster (im hier betrachteten
Gründungs-Fallbeispiel) von Anfang an auf die Einhaltung
gesetzlicher Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf
den Umgang mit Hochvolt-Systemen bei Elektroautos achten
("Safety first!"). Ein einziger Fehler, der die
Sicherheit bei der Nutzung des Fahrzeugs beeinträchtigt
oder vielleicht gar einen Unfall zur Folge hat, bedeutet
für den Gründer "Das war's dann!" Denn dies würde
sich schnell herumsprechen und ohne Vertrauen zur
Werkstatt und zu seiem Inhaber gibt es keine Kunden und
ohne Kunden keinen Umsatz!
Die Ausgestaltung, das
Sichern des Funktionierens und die stete Verbesserung des
Qualitätsregelkreises ist eine Hauptaufgabe des Qualitätsmanagements. |
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