|
|
|
6.2 Leistungserstellung |
6.2.2 Eigenschaften, Fähigkeiten |
UNT 6222 [3/3] |
|
c) Zuverlässigkeit |
 |
Unter Zuverlässigkeit der
Leistungserstellung ist die Fähigkeit von
Unternehmen zu verstehen, vorgegebene Funktionen
der Prozessdurchführung unter Einhaltung maximal
zulässiger Abweichungen innerhalb einer bestimmten
Zeitdauer zu erfüllen. |
|
Das Kriterium „Zuverlässigkeit“ bezieht sich – aus
betriebswirtschaftlicher Sicht – vor allem auf die
Einhaltung vertraglich vereinbarter
- Termine,
- Liefermengen bzw. Leistungen,
- Qualitätsparameter von Produkte bzw. ausgeführter
Leistungen,
- Kosten bzw. Preise
u. a. m.
Für Dienstleistungsunternehmen hat das
Erreichen hoher Zuverlässigkeit absolute Priorität.
Bei produzierenden Unternehmen hat "Zuverlässigkeit"
vor allem bei der Bewertung von Zulieferbetrieben
(aus der Sicht von Finalproduzenten) sowie von Unternehmen
als Finalproduzenten (aus der Sicht von
Auftraggebern) im Rahmen einer Versorgungs- und
Wertschöpfungskette einen überaus hohen Stellenwert.
Das Kriterium „Zuverlässigkeit“ hängt eng mit dem
Kriterium „Stabilität“ im Bereich der Leistungserstellung
zusammen. |
d) Stabilität |
 |
Unter Stabilität der
Leistungserstellung ist die Fähigkeit von
Unternehmen zu verstehen, innere und äußere
Gleichgewichtszustände auch unter wechselnden
Prozessbedingungen aufrechtzuerhalten bzw. – bei
Eintreten von Störungen – schnell wieder
herzustellen. |
|
Als derartige Gleichgewichtszustände sind vor allem
anzusehen:
- die Sicherung der Übereinstimmung von
Kapazität (als Leistungsvermögen) und
Arbeitszeitaufwand der zu erledigenden Aufträge,
- die Einhaltung von Qualitätsparametern bei der
Leistungserstellung,
- die Einhaltung von Richtgrößen für
Lagerbestände,
- die Einhaltung von Kostenvorgaben und
dergleichen mehr.
Die Gewährleistung der Stabilität in der
Leistungserstellung unter den Bedingungen des Einflusses
einer Vielzahl von Störgrößen (Ausfall von Maschinen,
Ausfall von Mitarbeitern, Absagen von Bestellungen bzw.
vereinbarter Termine, Veränderung in der Auftragsfolge zur
Erfüllung von Kundenwünschen u. a.) setzt voraus, dass das
Unternehmen in diesem Bereich über „Systemreserven“
verfügt, die im Wenn-Fall zur Herstellung stabiler
Prozessabläufe eingesetzt werden können. Derartige
„Systemreserven“ sind zum Beispiel Reserve-Maschinen,
disponibel einsetzbare Springer, Budgetreserven an
finanziellen Mitteln u. a. |
|
|
|
|