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6.2 Leistungserstellung |
6.2.2 Eigenschaften, Fähigkeiten |
UNT 6220 [1/3] |
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a) Kapazität |
Der Erfolg bei der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs
eines neu gegründeten Unternehmens
hängt maßgeblich mit davon ab, wie der Gründer die
Kapazität des Betriebsprozesses dimensioniert
hat.
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Unter Kapazität des Bereiches
„Leistungserstellung (Produktion)“ ist jenes
personal- und betriebsmittelbedingte - qualitativ
und quantitativ - bestimmte
Leistungsvermögen zu verstehen, das für
die Ausbringung von Output-Gütern nutzbar gemacht
werden kann.
Dieses Leistungsvermögen kann
für einen Betrachtungszeitraum (Tag, Monat, Jahr)
in Zeiteinheiten oder in Mengeneinheiten bestimmt
werden. Dabei ist zwischen der
Normalkapazität, der Maximal-
und der Minimalkapazität zu
unterscheiden.
Die genutzte Kapazität wird
als Grad der Beschäftigung im
Unternehmen ausgewiesen.
(siehe Bild 6.06).1
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Bild 6.06: Zum Kapazitätsbegriff |
Die Aufgabe der Kapazitätsplanung und
-dimensionierung besteht darin, mit
entsprechendem zeitlichen Vorlauf zu ermitteln, welche
Kapazität anlagen- und personalseitig im betreffenden
Planungszeitraum zur Erfüllung von Aufträgen real zur
Verfügung stehen muss, um so eine möglichst gute
Übereinstimmung zwischen dem Kapazitätsbedarf der
real verfügbaren
Kapazität zu erreichen. Die Lösung dieser Aufgabe
ist im hier betrachteten
Fall der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs eines neuen
Unternehmens insofern nicht einfach, weil kaum
Erfahrungswerte vorliegen, die eine bedarfsgerechte
Kapazitätsdimensionierung erleichtern können. So kann eine
zu gering dimensionierte Kapazität (bei Anlagen bzw.
beim Personal) dazu führen, dass Kunden - wegen nicht
zeitgerecht verfügbarer Kapazität - "abspringen", während
dem Unternehmen bei einer zu hoch dimensionierten
Kapazität - wegen Nichtauslastung - beachtliche Fixkosten
- als "Leerkosten" - enstehen.2
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1
Siehe hierzu auch: |
von KÄNEL, S.: Betriebswirtschaftslehre -
Eine Einführung, a. a. O., Kapitel 4. |
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2 Im
Fallbeispiel des Unternehmens E-Car-Services kann
das Problem der Kapazitätsabstimmung als Problem der sog.
Bedienungstheorie (Warteschlangentheorie)
angesehen werden: Wann (an welchen Tagen bzw.
Tageszeiten) wie viele Kunden (mit Elektroautos) zur
Werkstatt kommen, ist nicht planbar. Durch statistische
Erhebungen könnte aber eine sog. Ankunftsrate
a (im Sinne Anzahl Kunden je
Tagesabschnitt) ermittelt werden. Auch
ist die Zeit der "Bedienungsdauer" eines Kunden nicht
planbar. Auch hierzu könnte jedoch über statistische
Erhebungen eine sog. Bedienungsrate b
(im Sinne von Anzahl abgefertigter Kunden je
Tagesabschnitt) bestimmt werden. Im Fall von "a > b"
würde sich eine Warteschlange bilden, während es im Falle
von "a < b" zu Nichtauslastungen der Kapazität kommt.
Da sich eine Nichtauslastung der verfügbaren
Kapazität für das Dienstleister-Unternehmen
unmittelbar zu spürbaren "Leerkosten" führt, die
Kosten für das Warten eines Kunden jedoch nur den Kunden,
nicht aber den Dienstleister belasten, ziehen es alle
derartige Dienstleistungsunternehmen - wie die Praxis zeigt
- vor, eher Warteschlangen als Leerkosten (wegen
Nichtauslastung) in Kauf zu nehmen! |
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