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6.2 Leistungserstellung |
6.2.1 Ausgewählte
Themen |
UNT 6210 [1/2] |
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a) Merkmale der Leistungserstellung |
Die Leistungserstellung bzw. Produktion ist - wie
dargestellt - Hauptinhalt der Phase 3 (Kapital- und
Personaleinsatz) und in jedem Unternehmen die eigentliche
Kernfunktion betrieblicher Tätigkeit,
denn in dieser Phase gilt es, den Unternehmenszweck in die
Realität umzusetzen. |
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Gegenstand und Anliegen der
Leistungserstellung (Produktion) ist es,
die beschafften Prozessvoraussetzungen (Material,
Betriebsmittel u. a.) in einem
branchentypisch-technologisch geprägten
Prozess unter Einsatz menschlicher Arbeit so
miteinander zu kombinieren, dass im Ergebnis -
auftragsgemäß oder mit dem Risiko des Verkaufs -
Produkte entstehen oder Leistungen ausgeführt
werden, die auf Zielmärkten angeboten werden
können bzw. von auftrag-gebenden Kunden akzeptiert
werden.
Ihrem betriebswirtschaftlichen
Inhalt nach ist Leistungserstellung ein Prozess
der Umwandlung von Input-Gütern
(Sachgütern, Dienstleistungen u. a.) in
Output-Güter (Erzeugnisse, Leistungen) mit
einer damit verbundenen Wertschöpfung
(siehe Bild 6.05).1
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Bild 6.05:
Leistungserstellung |
Die betriebliche Funktion "Leistungserstellung
(Produktion)" umfasst - auch im Falle der Ingangsetzung
des Geschäftsbetriebs eines neu gegründeten Unternehmens -
somit folgende
Teilbereiche und Sachverhalte:
- den Basisprozess der Leistungserstellung
als Folge bzw. Netz von technologisch geprägten und i.
d. R. arbeitsteilig auszuführenden
Einzelarbeitsprozessen mit den von diesem Basisprozess
abgeforderten Eigenschaften und Fähigkeiten,
- die Steuerung des Basisprozesses
in Einheit von Organisation, Planung, Kontrolle und
operativer, situationsbezogener Prozessbeeinflussung,
- die operative Beschaffung
und laufende Sicherstellung
der benötigten Prozessvoraussetzungen (Material, Personal u.
a.).
Darin eingeschlossen sind die Beziehungen zu den
weiteren unterstützenden und querschnittsbezogenen
Funktionen wie
- die operative Anlagenwirtschaft
und Fertigungssicherung
(Anlagenüberwachung, Wartung, Instandhaltung u. a.),
- die durchgängige Qualitätsüberwachung
und –sicherung in der
Prozessdurchführung,
- die Logistik (Transportprozesse),
- die ergonomische Arbeitsgestaltung,
verbunden mit der Einhaltung der Rechtsvorschriften
zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz sowie
- die Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der
Umwelt (Minimierung der Umweltbelastung
hinsichtlich Lärm, Schadstoffausstoß u. a.)
Besondere Bedeutung haben dabei die in Bild 6.05
angegebenen Fähigkeiten und Eigenschaften
sowie die im Einzelnen noch zu behandelnden
Wirkungsgrade.
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1
Siehe hierzu auch: |
von KÄNEL, S.: Betriebswirtschaftslehre -
Eine Einführung, a. a. O., Kapitel 4. |
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