5.2 Phase 2: Kapitalverwendung |
5.2.5 Unternehmensgründung als Projekt |
UNT 5250 [1/3] |
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a) Merkmale der Phase 2 als Umsetzungsphase |
Auf Seite
UNT
2111 wird mit der Darstellung in Bild 2.01
verdeutlicht, dass nach dem Treffen der konstitutiven
Entscheidungen die Umsetzungsphase des
Gründungsvorhabens beginnt und damit zugleich der "Point-of-no-Return"
überschritten wird.
Diese Umsetzungshase beinhaltet
im Wesentlichen zwei Komponenten (siehe
auch Bild 5.06):
Die
erste Komponente ist das
Gründungsvorhaben selbst (Umsetzung der
Geschäftsidee, zunächst mit den Aktivitäten der
Kapitalbeschaffung und der Kapitalverwendung. Dieser
Aufgabenkomplex erfüllt in der Regel die Merkmale eines
Projekts, wobei im Ergebnis der
Projektrealisierung die Phase 3 mit der
Ingangsetzung des eigentlichen Geschäftsbetriebs folgen
soll. Als derartige Merkmale sind
hervorzuheben:
- die Neuartigkeit und meist auch
Komplexität des Vorhabens,
- die eindeutige Zielvorgabe
(zum Start der eigentlichen Leistungserstellung muss alles
"fertig sein"),
- die unabdingbare
Berücksichtigung zeitlicher,
finanzieller, personeller und anderer Begrenzungen zum
Vorhaben,
-
die notwendige Abgrenzung gegenüber anderen Vorhaben,
-
das Erfordernis einer projektspezifischen Organisation,
insbesondere dann, wenn in der Phase 2 um die
Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben geht.
Die zweite Komponente ergibt sich aus
dem Tatbestand, dass die Planung, Realisierung,
Überwachung und Kontrolle der skizzierten Aktivitäten in
der Phase der Kapitalverwendung in ihrem sachlichen und
zeitlichen Nach- und Nebeneinander ein spezielles
Management bedingt und dieses Management muss als
professionelles Projektmanagement
bewältigt werden. |
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Bild 5.06:
Zur Kennzeichnung der Umsetzungsphase als Projekt |
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