5.2 Phase 2: Kapitalverwendung |
5.2.2 Kapitalverwendung als Investitionsprozess |
UNT 5223 [4/4] |
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d) Wirtschaftlichkeitsberechnung
bei Investitionsvorhaben |
Bei vielen Investitionsvorhaben, speziell bei der
Anschaffung erster technischer Sachanlagen
(Maschinen, Fahrzeuge und dgl.), sollte der Gründer aus
naheliegenden Gründen mehrere Angebote einholen,
um seine Entscheidung erst nach einer gründlichen
Wirtschaftlichkeitsberechnung zu treffen. Eine
einfache und leicht zu
handhabende Methode der Wirtschaftlichkeitsberechnung ist
die Kostenvergleichsrechnung. Diese Methode
zielt darauf ab, die Vorteilhaftigkeit einer Investition
durch Vergleich der Gesamtkosten der jeweiligen
Investitionsalternativen zu ermitteln. Die Gesamtkosten
K [EUR] eines Investitionsobjekts (z. B.
einer anzuschaffenden Maschine) ergeben sich aus der
Addition von fixen Kosten (Kf)
und variablen Kosten (Kv).
Ein Investitionsobjekt 1 ist gegenüber
einem Investitionsobjekt 2 vorteilhafter,
wenn Folgendes gilt:
K1 = Kf1 + Kv1
< K2 (mit K2 = Kf2
+ Kv2).
Als Fixkosten
Kf [EUR/a] werden die
kalkulatorischen Abschreibungen Q
[EUR/a], die kalkulatorischen Zinsen Z
[EUR/a] und die sonstigen fixen Kosten Kf,sonst
[EUR/a] einbezogen.
Als variable Kosten
Kv [EUR/a] werden vor allem
Materialkosten KM
[EUR/a], Fertigungslöhne KL
[EUR/a], Energiekosten KEn
[EUR/a] und sonstige variable Kosten Kv,sonst
[EUR/a]) in den Kostenvergleich einbezogen.
Bei der
Kostenvergleichsrechnung gilt es des Weiteren zu
ermitteln, bei welcher kritischen Leistungsgröße
x0 [ME] die Gesamtkosten bei der
Nutzung des Objekt 1 gleich den
Gesamtkosten bei der Nutzung des Objekts 2
sind. Im Formelausdruck:
Kf1 + kv1 * x0
= Kf2 + kv2 * x0 .
Wird diese Gleichung nach x0
umgestellt, erhalten wir folgendes Ergebnis:

Darin stellen kv1 und
kv2 die auf eine Mengeneinheit
bezogenen variablen Stückkosten [EUR/ME] dar. Bei einer
Leistungsmenge x > x0 ist die
Nutzung des Objekts 1 kostengünstiger als
Objekt 2. Bei einer Leistungsmenge
x < x0 wäre die Nutzung des Objekts
2 kostengünstiger.
Im Abschnitt
5,3 wird zum Thema "Kostenvergleichsrechnung" ein
Fallbeispiel erörtert. |
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