5.2 Phase 2: Kapitalverwendung |
5.2.2 Kapitalverwendung als Investitionsprozess |
UNT 5220 [1/4] |
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a) Investitionsbegriff |
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Unter Investition ist die
Verwendung finanzieller Mittel
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zum Aufbau - zum Erhalt und im Weiteren
- zur Erweiterung
des
'Produktionsapparates' eines Unternehmens zu
verstehen.
Demzufolge ist zwischen
Gründungsinvestitionen,
Ersatzinvestitionen und
Erweiterungsinvestitionen zu unterscheiden. |
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Investition und Risiko
sind - vor allem im Prozess einer Unternehmensgründung -
untrennbar miteinander verbunden und der aus einer
getätigten Investition erzielte (monetäre oder
nicht-monetäre) Nutzen ist dann die
Risikoprämie.
Im positiven
Fall hat sich dann die Investition "bezahlt" gemacht, im
negativen Fall ("Investitions-Flop") war die
Investition "ein Schuss in den Ofen" (mit allen sonstigen
Konsequenzen, siehe die vielen Beispiele in der
Wirtschaftspraxis, von "unterirdischen Bahnhöfen" und
"überirdischen Flughäfen" mal ganz abgesehen).
Angesichts der Tragweite von Investitionsentscheidungen
ist es von eminenter Wichtigkeit, dass die
Entscheidungsträger (hier der Unternehmensgründer) auch
über all jene Informationen verfügen, die eine definitive
Entscheidung zu einem konkreten Vorhaben, einschließlich
der Abschätzung aller betriebswirtschaftlichen und
sonstigen Wirkungen und Folgen des Vorhabens erlauben
(siehe Bild 5.03). |
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Bild 5.03: Kapitalverwendung als Investitionsprozess |
Ausgangspunkt und Grundlage für die Vorbereitung und
Realisierung von Investitionen Im Gründungsprozess eines
Unternehmens ist der Businessplan, Teil
Investitionsplan, sowie der Finanzierungsplan. |
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