1.4  Beratung, Förderung, Weiterbildung des Gründers  
1.4.2  Förderung UNT 1420 [1/1]
Die Förderung der Existenzgründung durch den Staat und Kreditinstitute umfasst folgende Sachkomplexe:
  • Förderung der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus über einen Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit,
  • Förderung der Beratung und des Coachings von Existenzgründern durch Übernahme eines Großteils der Beratungskosten,
  • Förderung über zins- und tilgungsgünstige Starthilfen und Kredite seitens des Bundes, der Länder, der EU sowie auch seitens bestimmter Kreditinstitute. Dabei gilt das Hausbankprinzip.
Eine ausführliche Darstellung zu den Fördermöglichkeiten ist in der Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Existenzgründungsfinanzierung zu finden.1

Nachfolgend werden einige ausgewählte Adressen von Web-Präsenzen aufgeführt, die Details zur Existenzgründungsfinanzierung vermitteln.
Nr. Adresse Anmerkungen
1 KfW-Finanzierungsangebote Ausgewählte Angebote:
ERP-Kapital für die Gründung,
ERP-Gründungskredit (Starthilfe),
ERP-Regionalförderung u. a.
2 Förderprogramme-Deutschland Fördercheck zur Klärung der Fördermöglichkeiten (Agentur vier KG / Expertennetzwerk Deutschland)
3 https://www.arbeitsagentur.de Gründungszuschuss für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus. Dieser Zuschuss ist seit 2011/2012 eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
4 www.existenzgruender.de
Beratung zu Fördermöglichkeiten im Existenzgründungsportal des BMWi
5 www.existenzgruender-jungunternehmer. de
 Portal für Existenzgründer und Jungunternehmer (Fabian Jaeckert).

1 Gründerzeiten. Existenzgründungsfinanzierung (PDF-Datei)