4.2 Kurzfristige und langfristige Preisuntergrenzen |
4.2.2
Entscheidung zu langfristigen Preisuntergrenzen |
KLR 4220 [1/1] |
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Situation 4.07:
Im Werk IV des Unternehmens
PCX Antriebstechnik GmbH werden die Erzeugnisse
A und
B hergestellt. Da diese beiden
Produkte gute Absatzchancen haben, sollen sie auch
längerfristig das Absatzprogramm des Werkes
bestimmen. Von Interesse ist allerdings,
bei welchen Preisuntergrenzen sich die Herstellung
und der Verkauf dieser Erzeugnisse
betriebswirtschaftlich noch "rechnet".
Ausgehend vom Break-even-Ansatz ist klar, dass die
noch vertretbaren Preisuntergrenzen in Verbindung
mit den Absatzmengen mindestens den vollen
Kostenersatz sichern müssen. Dies bedeutet, dass
mindestens Folgendes zu erreichen ist:
G = ∑ xk * (Pk
- kv,k) - Kf = 0.
Es
bedeuten
Pk :
Verkaufspreis des Erzeugnisses k [EUR/ME] mit (k =
1, 2 ...),
kv,k
: variable Stückkosten des Erzeugnisses k
[EUR/ME],
xk :
Absatzmenge des Erzeugnisses k [ME],
Kf : abzudeckende Fixkosten
[EUR],
G:
Gewinn [EUR].
Für die beiden Erzeugnisse A (k = 1) und B
(k = 2) und die Fixkosten Kf
liegen folgende Daten vor:
Position |
Erzeugnis A |
Erzeugnis B |
Netto-Verkaufspreis [EUR/ME] |
1.800,00 |
1.500,00 |
variable Stückkosten [EUR/ME] |
1.200,00 |
940,00 |
Die abzudeckenden
Fixkosten werden mit Kf = 336.000,00
EUR veranschlagt.
Ihre Aufgabe:
a) Ermitteln Sie
unter Bezugnahme auf die obigen Angaben die
Absatzmengen x1 bzw.
x2 für den Fall,
dass immer nur eines der beiden Erzeugnisse (A oder
B)
produziert und abgesetzt wird!
b) Ermitteln Sie die
Preisuntergrenze PUG2 [EUR/ME]
für das Erzeugnis B unter der
Annahme, dass folgende Kombination der
Absatzmengen gegeben sind: x1
= 180 ME, x2
= 600 ME.
G
= db1 * x1 + (db2
- 180) * x2 - fK = 0
Tragen Sie Ihre
Berechnungsergebnisse bzw. Antworten in die
nachstehend vorbereiteten Tabellen ein und klicken Sie sodann "Lösung" an!
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