1.3 Inhalt und Aufgaben der KLR
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1.3.2 Testfragen zu Aufgaben der KLR |
KLR 1320 [1/4] |
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Nach der Klärung des Inhalts und der Zwecke der Kosten- und Leistungsrechnung wollen wir uns im Weiteren den
einzelnen Aufgaben bzw. Funktionen der KLR im System des
betrieblichen Rechnungswesens zuwenden.
Dies wird mit
der Darstellung verschiedener Situationen in der
Unternehmenspraxisverbunden.
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Situation 1.12:
Das Unternehmen
PCX Antriebstechnik GmbH erhält am
20. April des Gj. 201x vom Finanzamt A-Stadt
einen Brief, in dem die Durchführung einer
Betriebsprüfung (als Außenprüfung)
angekündigt wird. Das Unternehmen wird
aufgefordert, vor allem jene Unterlagen betreffs
des Jahresabschlusses für das vorgehende
Geschäftsjahr Gj. 201x-1 zur
Einsichtnahme durch den beauftragten
Betriebsprüfer vorzubereiten, aus denen
hervorgeht, wie die Bewertung von
Positionen des Anlage- und des Umlaufvermögens
vorgenommen wurde.
Der Geschäftsführer des
Unternehmens, der kaufmännische Leiter und auch
der vom Unternehmen beauftragte Steuerberater sind
sich sicher, dass die Betriebsprüfung zu keinen Beanstandungen
am erstellten Jahresabschluss führen wird, denn im Unternehmen wird
eigentlich großer Wert darauf gelegt, dass im
Rahmen der Buchführung alle
Dokumentationspflichten ordnungsgemäß
wahrgenommen werden.
Problem und
Frage:
Es mag ja sein, dass im Unternehmen die
Dokumentationspflichten durch die Buchführung
ordnungsgemäß wahrgenommen werden, dennoch bleibt
die Frage offen, ob nicht auch die KLR
bestimmte Dokumentationspflichten wahrzunehmen
hat, die sich aus handels- und steuerrechtlichen
Bewertungsvorschriften ergeben. Daher folgende
Frage:
In welcher
Hinsicht und mit welchem Bezug hat - Ihrer
Kenntnis nach - die KLR Dokumentationsaufgaben
wahrzunehmen? |
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Tragen Sie Ihre Antwort in nachstehende Textbox
ein und klicken Sie sodann "Lösung" an! |
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Erstens: Die KLR hat bestimmte
Dokumentationsaufgaben zu lösen
Wichtige Dokumentationsaufgaben der KLR beziehen sich auf
die Verpflichtung der Unternehmen, die Bestände an
unfertigen und fertigen Erzeugnissen (als Positionen des
Vorratsvermögens in der Bilanz) zu Herstellungskosten
zu bewerten, die nach den Bestimmungen im Handelsrecht (insbes.
§ 255 Abs. 2 HGB)
bzw. im Steuerrecht (insbes. R 6.3 EStR) zu
ermitteln sind. Auch Positionen der aktivierten
Eigenleistung (z. B. selbst erstellte und in das
Sachanlagenvermögen aufgenommene Sondermaschinen) sind zu
Herstellungskosten zu bewerten, was eine Dokumentation der
Einzelkosten sowie Nachweise für die Zurechnungsbasis von
Gemeinkosten voraussetzt.
Da im Beispielunternehmen PCX Antriebstechnik GmbH das gesamte System der Kosten-
und Leistungsrechnung noch nicht "auf der Höhe der Zeit" ist,
kann die Betriebsprüfung durch
das Finanzamt für das Unternehmen ärgerlich ausgehen, wenn keine
ausreichenden Dokumentationen zu Materialeinzelkosten,
Fertigungslöhnen und Positionen der Gemeinkosten vorgelegt
werden können.
Dokumentationsaufgaben für die KLR ergeben
sich auch dann, wenn sich das Unternehmen - wie im konkreten
Fall geplant - um den Zuschlag für die Ausführung eines
öffentlichen Auftrags bewirbt, denn gemäß den Leitsätzen für
die Preisermittlung (LSP als Anlage der
VO PR)
bildet eine dokumentierte Kalkulation der Selbstkosten die
Voraussetzung für die Annahme eines entsprechenden Antrags im
jeweiligen Ausschreibungsverfahren.
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