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1.3 Inhalt und Aufgaben der KLR  
1.3.2   Testfragen zu Aufgaben der KLR KLR 1321 [2/4]
Situation 1.13:

Der Vertriebsleiter der Fa. PCX Antriebstechnik GmbH erhält von einem Kunden die Anfrage, ob das Unternehmen in der Lage sei, eine Sonderausführung für eine Krananlage nach Kundenvorgaben zu fertigen und am Einsatzort zu montieren.

Nehmen wir an, Sie wären (als Bilanzbuchhalter und verantwortlicher Kostenrechner) beauftragt, einen Angebotspreis für die Sonderanfertigung zu ermitteln und Ihren Vorschlag dem Vertriebsleiter zur Bestätigung vorzulegen.

Frage:
Wie würden Sie an die Lösung dieser Aufgabe herangehen und welche Hauptpositionen würden Sie in die Ermittlung eines Angebotspreises einbeziehen?

Tragen Sie Ihre Antworten in die Textbox ein und klicken Sie sodann "Lösung" an!
Ihre Antwort:
Lösung
Zweitens: Die KLR hat Aufgaben der Preiskalkulation und Preisbeurteilung zu lösen

Die Bereitstellung von Informationen und Methoden für die Preiskalkulation und Preisbeurteilung ist ein Hauptaufgabengebiet der Kosten- und Leistungsrechnung.
Vorrangig geht es um die Ermittlung von Angebotspreisen bei Kundenanfragen und Kundenbestellungen.
Im Blickpunkt der KLR sollte aber auch die Kontrolle der Preisentwicklung bei allen wichtigen Gütern und Leistungen stehen, die ein Unternehmen von Lieferanten bezieht, um die Auswirkungen auf das eigene Kostenniveau des Unternehmens zu überprüfen.

Im betrachteten Fall sollten zunächst alle bisherigen Kalkulationsunterlagen für die Standardausführung der vom Kunden gewünschten Antriebstechnik zusammengestellt werden.
Im Weiteren wäre zu prüfen, welche Auswirkungen die Kundenwünsche auf a) die Materialeinzelkosten und b) die Fertigungslöhne und sonstige Fertigungseinzelkosten haben.
Da es um eine Sonderanfertigung geht, können die entstehenden Mehraufwendungen bei der Kalkulation des Angebotspreises in eine Position "Sondereinzelkosten der Fertigung" eingebracht werden.

Im betrachteten Fall wird sicher die Methode der Zuschlagskalkulation zur Anwendung kommen. Es ist somit zu prüfen, ob die Realisierung der Kundenwünsche Auswirkungen auf die Zuschlagssätze für Materialgemeinkosten (Beschaffungskosten), Fertigungsgemeinkosten, Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten haben. Wenn ja, dann sind die Normalkostenzuschlagssätze zu modifizieren.
Da der Kunde im Weiteren wünscht, dass die Sonderanfertigung am Ort des Einsatzes zu montieren ist, können diesbezügliche Mehraufwendungen in einer Position "Sondereinzelkosten des Vertriebs" erfasst werden.

Die Beträge aus allen genannten Kalkulationspositionen sind dann in der Position "Selbstkosten" zusammenzufassen. Auf den Betrag dieser Selbstkosten wird dann üblicherweise ein Gewinnzuschlag berechnet, um so zu einem Angebotspreis als Bar-Verkaufspreis zu gelangen.

Die Einbeziehung von Instrumenten des preispolitischen Feinsteuerung (Rabatte, Skonto) ist hier (noch) nicht Gegenstand der Ermittlung des Angebotspreises.
Das in das Angebot an den Kunden auch die gesetzliche Umsatzsteuer einzubeziehen ist, braucht hier sicher nicht gesondert betont zu werden.

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