1.2 Abgrenzungsrechnung
1.2.2  Zwei Rechnungskreise, Ergebnistabelle KLR 1220 [1/2]
Die nachstehende (nicht ganz vollständige) Grafik zeigt an, dass - wie bereits dargestellt - im betrieblichen Rechnungswesen zwei Rechnungskreise unterschieden werden, was sich auch in der Grundgliederung eines jeden Kontenrahmens widerspiegelt.
Komponenten der Ergebnisrechnung in den Rechnungskreisen des betrieblichen Rechnungswesens
Situation 1.04:

Für das Verständnis der Ergebnisrechnung ist es immens wichtig, zu wissen, welche Sachverhalte im Rechnungskreis I, im Rechnungskreis II und über die Abgrenzungsrechnung zu erfassen und auszuweisen sind.

Ihre Aufgabe:
Tragen Sie in die nachstehende Textbox ein, welche Aufgabengebiete sich hinter G1 und G2 verbergen und welche Bezeichnungen für die einzelnen Salden der jeweiligen Ergebnisrechnung zutreffend sind (mit 1 = ...; 2 = ...; usw.)!

Geben Sie ferner an, was danach Inhalt und Ziel der Abgrenzungsrechnung sein muss!


Klicken Sie sodann "Lösung" an!
Ihre Antwort:
Lösung
Inhalt und Aufgabe der Abgrenzungsrechnung ist es, aus den in der Finanzbuchführung erfassten Aufwendungen und Erträgen jene Positionen herauszufiltern, die den Betriebsprozess des Unternehmens (mit Kosten und Leistungen) betreffen und diese Positionen von jenen anderen Positionen abzugrenzen, die der Sache nach neutral sind und somit nicht in die KLR übernommen werden dürfen.

Des Weiteren sind alle Aufwendungen und Erträge herauszufiltern, die zwar betrieblich verursacht wurden, deren Höhe oder deren Ermittlungsform jedoch nicht den Anforderungen in der KLR entspricht (kalkulatorische Kosten, kalkulatorische Leistung).

Diese Abgrenzungsrechnung ist eine notwendige Vorstufe der Kosten- und Leistungsrechnung und wird außerhalb der Finanzbuchführung in Form der sog. Ergebnistabelle ausgeführt (siehe die nachstehenden Ausdührungen).


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