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1.2 Abgrenzungsrechnung |
1.2.2 Zwei Rechnungskreise, Ergebnistabelle |
KLR 1220 [1/2] |
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Die nachstehende (nicht ganz
vollständige) Grafik zeigt an, dass - wie bereits
dargestellt - im betrieblichen Rechnungswesen zwei
Rechnungskreise unterschieden werden, was sich auch in der
Grundgliederung eines jeden Kontenrahmens widerspiegelt. |
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Komponenten der Ergebnisrechnung in den Rechnungskreisen
des betrieblichen Rechnungswesens |
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Situation 1.04:
Für das Verständnis der Ergebnisrechnung ist
es immens wichtig, zu wissen, welche Sachverhalte
im Rechnungskreis I, im Rechnungskreis
II und über
die Abgrenzungsrechnung zu erfassen und
auszuweisen sind.
Ihre Aufgabe: Tragen Sie
in die nachstehende Textbox ein, welche
Aufgabengebiete sich hinter G1
und G2 verbergen und welche
Bezeichnungen für die einzelnen Salden der
jeweiligen Ergebnisrechnung zutreffend sind (mit 1 = ...; 2 = ...;
usw.)!
Geben Sie ferner an, was danach Inhalt
und Ziel der Abgrenzungsrechnung sein muss!
Klicken Sie
sodann "Lösung" an! |
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Inhalt und Aufgabe der
Abgrenzungsrechnung ist es, aus
den in der Finanzbuchführung
erfassten Aufwendungen und
Erträgen jene Positionen
herauszufiltern, die den
Betriebsprozess des Unternehmens (mit
Kosten und Leistungen) betreffen und diese
Positionen von jenen anderen Positionen
abzugrenzen, die der Sache nach
neutral sind und somit nicht in die
KLR übernommen werden dürfen.
Des
Weiteren sind alle Aufwendungen und
Erträge herauszufiltern, die zwar
betrieblich verursacht wurden, deren Höhe
oder deren Ermittlungsform jedoch nicht
den Anforderungen in der KLR entspricht (kalkulatorische
Kosten, kalkulatorische Leistung).
Diese Abgrenzungsrechnung ist eine
notwendige Vorstufe der Kosten- und
Leistungsrechnung und wird außerhalb der
Finanzbuchführung in Form der sog.
Ergebnistabelle ausgeführt
(siehe die nachstehenden
Ausdührungen).
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