5.1  Teilkostenrechnung: Grundlagen 
5.1.2   Deckungsbeitragsrechnung KLR 5124 [5/7]
e) Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung als Form der kurzfristigen Erfolgsrechnung
Die Deckungsbeitragsrechnung eignet sich sehr gut für eine kurzfristige Erfolgsrechnung, und zwar als Alternative zur kurzfristigen Erfolgsrechnung nach dem Vollkostenansatz in Gestalt der Kostenträgerzeitrechnung (siehe Seite KLR 4230 f.)

Unter dieser Zielsetzung wird die Deckungsbeitragsrechnung als mehrstufige Rechnung (= stufenweise Fixkostendeckungsrechnung) ausgeführt.. Diese Rechnung schließt ein:
  • die Ermittlung des Deckungsbeitrages DB I (insgesamt und nach Kostenträgern),
  • die Ermittlung weiterer Deckungsbeiträge (DB II, DB III),
  • die Ermittlung des Betriebsergebnisses und
  • die Bewertung der Kostenträger auf der Grundlage der tatsächlich realisierter Deckungsbeiträge.
Ausgangspunkt der Rechnung bilden die Umsatzerlöse der in die Rechnung einbezogenen Kostenträger, entweder als Plan- oder als Ist-Werte, je nachdem ob die Rechnung als Planungsrechnung oder als Ist-Abrechnung durchgeführt wird.
Diesen Umsatzerlösen werden die direkt zurechenbaren Einzelkosten der Kostenträger gegenübergestellt und der Deckungsbeitrag DB I ermittelt.
In den weiteren Stufen werden zunächst erzeugnisfixe Kosten und im Weiteren erzeugnisgruppenfixe Kosten vom DBI subtrahiert und als Deckungsbeiträge DB II bzw. DB III ausgewiesen (siehe Bild 5.07).
Schließlich werden vom DB III die unternehmensfixe Kosten subtrahiert und das periodenbezogene Betriebsergebnis ermittelt.
  
Bild 5.07: Stufenweise Deckungsbeitragsrechnung (fiktives Zahlenbeispiel)
Ein erster Vorteil der stufenweisen Deckungsbeitragsrechnung als Instrument der kurzfristigen Erfolgsrechnung gegenüber der Kostenträgerzeitrechnung besteht vor allem darin, dass die benötigten Daten - wie Verkaufserlöse und variable Einzelkosten - aus der laufenden Buchführung entnommen werden können und somit bereits wenige Tage nach Ablauf eines Abrechnungsmonats vorliegen.
Da sich demgegenüber Fixkosten nicht signifikant von Monat zu Monat ändern, kann somit bereits zum zweiten oder dritten Werktag des Folgemonats eine Information zum erzielten operativen Ergebnis (= Betriebsergebnis) vorgelegt werden.

Ein zweiter Vorteil der stufenweisen Deckungsbeitragsrechnung gegenüber der dem Vollkostenansatz beruhenden Kostenträgerzeitrechnung ist darin zu sehen, dass der „betriebswirtschaftliche Nutzen“ der Herstellung und des Vertriebs eines Produktes besser beurteilt werden kann:
Hierzu gilt – zumindest vom Grundsatz her – die Aussage:

Solange ein Produkt noch einen positiven DB I bzw. DB II aufweist, sollte das Produkt im Programm des Unternehmens verbleiben, denn es bringt zumindest – wenn auch nicht immer zufriedenstellend – einen Beitrag zur Deckung von Fixkosten!