4.3 Kostenträgerstückrechnung: Kalkulation |
4.3.3 Divisionskalkulation |
KLR 4334 [5/6] |
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e) Kalkulation mit Maschinenstundensätzen |
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Die Kalkulation mit Maschinenstundensätzen
dient der Ermittlung der Kosten und der
Angebotspreise für Aufträge, die in
maschinenintensiven
Fertigungskostenstellen realisiert werden.
Bei diesem Vorgehen werden die gesamten
Fertigungsgemeinkosten aufgeteilt in
- maschinenabhängige
Fertigungsgemeinkosten und
- Restgemeinkosten, die
nicht ursächlich vom Maschineneinsatz bzw. der
Maschinenlaufzeit abhängig sind.
Die maschinenabhängigen Gemeinkosten [EUR] werden
durch die periodenbezogene
Maschinenlaufzeit [h] dividiert. Im
Ergebnis dieser Rechnung erhält man einen
Maschinenstundensatz [EUR/h].
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Fakt ist, dass die Erhöhung der Produktivität
in den Prozessen der Leistungserstellung eng mit dem
Einsatz von flexiblen, weitgehend automatisierten
Maschinen und Anlagen verbunden
ist. Würde man in Fertigungsbereichen mit hohem
Automatisierungsgrad die Verrechnung der
Fertigungsgemeinkosten in der traditionellen Art und Weise
auf Basis von Fertigungslöhnen durchführen, ergäbe dies
unreal hohe
Fertigungsgemeinkosten-Zuschlagssätze:
Erstens deshalb, weil die Zahl im Zähler
(Fertigungsgemeinkosten) immens größer wird, da in die
Fertigungsgemeinkosten unter anderem die kalkulatorischen
Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen eingehen,
die bei einer Anlage von beispielsweise 500.000,00 EUR
beträchtlich sind. Hinzu kommen hohe Energiekosten, Kosten
für Wartung, Reparatur u. a.
Zweitens
deshalb, weil die Zahl im Nenner (Fertigungslöhne)
signifikant kleiner wird, denn bei automatisierter
Fertigung sinken die direkten, vom Werker abhängigen
Fertigungszeiten und Fertigungskosten.
Das System
der Kalkulation der Fertigungsgemeinkosten muss daher auf
eine neue Basis gestellt werden. Als Lösung bietet sich
die Ermittlung von Maschinenstundenkostensätzen
[EUR/h] an. Dabei sind wieder Vorarbeiten in
zweierlei Richtung Vorarbeiten zu erledigen.
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Ermittlung der maschinenabhängigen Gemeinkosten
Zunächst gilt es, die maschinenabhängigen
Gemeinkosten zu bestimmen und im
Weiteren ist die periodenbezogene
Maschinenlaufzeit zu ermitteln.
In die
Ermittlung der maschinenabhängigen Gemeinkosten
gehen vor allem folgende Kostenarten ein:
- kalkulatorische Abschreibungen,
- kalkulatorische Zinsen,
- Wartungs- und Reparaturkosten,
- anteilige Raumkosten,
- Energiekosten u. a.
Bei der Ermittlung der kalkulatorischen
Abschreibungen (Symbol Ab) geht
man in der Praxis in der Regel von den
Wiederbeschaffungskosten (Symbol WK)
sowie von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
(Symbol ND) der betreffenden Maschine
bzw. Anlage aus.
Wird damit gerechnet, dass die
Maschine bzw. Anlage am Ende der Nutzungsdauer noch einen
Restwert Rn (= erwarteter
Liquidationserlös) aufweist, können die maschinenbezogenen
kalkulatorischen Abschreibungen – bei linearer
Abschreibung - wie folgt bestimmt werden:

Bei der Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen
Z geht man in der Regel von folgender
Berechnungsformel aus:

Hierin ist i [% p. a.] ein
kalkulatorischer Zinssatz, der in der Regel über dem
marktüblichen Zinssatz für Fremdkapital angesetzt wird.
Die kalkulatorischen Zinsen werden somit auf die
durchschnittliche Kapitalbindung bezogen.
Kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen
werden i. d. R. als Fixkosten betrachtet,
das heißt, diese Kosten fallen auch dann an, wenn die
betreffende Maschine/Anlage nicht für die
Leistungserstellung eingesetzt wird.
Fortsetzung:
Folgeseite. |
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