4.3  Kostenträgerstückrechnung: Kalkulation 
4.3.3  Divisionskalkulation KLR 4334 [5/6]
e) Kalkulation mit Maschinenstundensätzen
Die Kalkulation mit Maschinenstundensätzen dient der Ermittlung der Kosten und der Angebotspreise für Aufträge, die in maschinenintensiven Fertigungskostenstellen realisiert werden.

Bei diesem Vorgehen werden die gesamten Fertigungsgemeinkosten aufgeteilt in
  • maschinenabhängige Fertigungsgemeinkosten und
  • Restgemeinkosten, die nicht ursächlich vom Maschineneinsatz bzw. der Maschinenlaufzeit abhängig sind.
Die maschinenabhängigen Gemeinkosten [EUR] werden durch die periodenbezogene Maschinenlaufzeit [h] dividiert. Im Ergebnis dieser Rechnung erhält man einen Maschinenstundensatz [EUR/h].
Fakt ist, dass die Erhöhung der Produktivität in den Prozessen der Leistungserstellung eng mit dem Einsatz von flexiblen, weitgehend automatisierten Maschinen und Anlagen verbunden ist.
Würde man in Fertigungsbereichen mit hohem Automatisierungsgrad die Verrechnung der Fertigungsgemeinkosten in der traditionellen Art und Weise auf Basis von Fertigungslöhnen durchführen, ergäbe dies unreal hohe Fertigungsgemeinkosten-Zuschlagssätze:

Erstens deshalb, weil die Zahl im Zähler (Fertigungsgemeinkosten) immens größer wird, da in die Fertigungsgemeinkosten unter anderem die kalkulatorischen Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen eingehen, die bei einer Anlage von beispielsweise 500.000,00 EUR beträchtlich sind. Hinzu kommen hohe Energiekosten, Kosten für Wartung, Reparatur u. a.

Zweitens deshalb, weil die Zahl im Nenner (Fertigungslöhne) signifikant kleiner wird, denn bei automatisierter Fertigung sinken die direkten, vom Werker abhängigen Fertigungszeiten und Fertigungskosten.

Das System der Kalkulation der Fertigungsgemeinkosten muss daher auf eine neue Basis gestellt werden. Als Lösung bietet sich die Ermittlung von Maschinenstundenkostensätzen [EUR/h] an. Dabei sind wieder Vorarbeiten in zweierlei Richtung Vorarbeiten zu erledigen.

Ermittlung der maschinenabhängigen Gemeinkosten

Zunächst gilt es, die maschinenabhängigen Gemeinkosten zu bestimmen und im Weiteren ist die periodenbezogene Maschinenlaufzeit zu ermitteln.

In die Ermittlung der maschinenabhängigen Gemeinkosten gehen vor allem folgende Kostenarten ein:
  • kalkulatorische Abschreibungen,
  • kalkulatorische Zinsen,
  • Wartungs- und Reparaturkosten,
  • anteilige Raumkosten,
  • Energiekosten u. a.
Bei der Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen (Symbol Ab) geht man in der Praxis in der Regel von den Wiederbeschaffungskosten (Symbol WK) sowie von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (Symbol ND) der betreffenden Maschine bzw. Anlage aus.

Wird damit gerechnet, dass die Maschine bzw. Anlage am Ende der Nutzungsdauer noch einen Restwert Rn (= erwarteter Liquidationserlös) aufweist, können die maschinenbezogenen kalkulatorischen Abschreibungen – bei linearer Abschreibung - wie folgt bestimmt werden:



Bei der Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen Z geht man in der Regel von folgender Berechnungsformel aus:



Hierin ist i [% p. a.] ein kalkulatorischer Zinssatz, der in der Regel über dem marktüblichen Zinssatz für Fremdkapital angesetzt wird.
Die kalkulatorischen Zinsen werden somit auf die durchschnittliche Kapitalbindung bezogen.

Kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen werden i. d. R. als Fixkosten betrachtet, das heißt, diese Kosten fallen auch dann an, wenn die betreffende Maschine/Anlage nicht für die Leistungserstellung eingesetzt wird.

Fortsetzung: Folgeseite.