2.4  Ergebnistabelle 
2.4.3 Leistungsabgrenzung KLR 2430 [1/1]
a) Zweckertrag = Grundleistung
Entsprechen die im Erfolgsbereich der Buchführung erfassten Erträge inhaltlich einem Betriebsertrag, dann sind sie - wie in der nachstehenden Grafik in Bild 2.27 angezeigt - im gleichen Betrag als Leistung (Grundleistung) zu übernehmen:
Beispiele:
Erlöse aus Umsatz, sonstige betriebliche Erträge. 
b) Neutrale Erträge = "Nicht-Leistung"
Entsprechen die im Erfolgsbereich der Buchführung erfassten Erträge betriebswirtschaftlich eindeutig neutralen Erträgen, dann sind sie - wie in der nachstehenden Grafik in Bild 2.27 angezeigt - im gleichen Betrag als neutraler Ertrag (= "Nicht-Leistung") in die unternehmensbezogene Abgrenzung zu übernehmen.
Beispiele:.
Zinserträge, außerordentliche Erträge u. a.
Bild 2.27 Leistungsabgrenzung (1)
c) Kalkulatorische Leistungen
Kalkulatorische Leistungen können in Unternehmen - wie dargestellt - als Andersleistung sowie auch als Zusatzleistung in Erscheinung treten (siehe Seite KLR 1315).
Beispiel für eine Andersleistung:
Eine Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse wird in der Finanzbuchführung mit den Herstellungskosten (gem. § 255 HGB) aktiviert. Diese Kosten werden in der Regel niedriger ausfallen als die Bewertung der erbrachten Leistung in der Kosten- und Leistungsrechnung. Die unterschiedliche Bewertung führt zu einer Andersleistung.

Beispiel für eine Zusatzleistung:
Ein Unternehmen gibt an eine karikative Organisation selbst erstellte Produkte ab, ohne hierfür ein Entgelt zu verlangen. Der erbrachten Leistung (lt. KLR) steht in der Buchführung kein Ertrag gegenüber.

Der Ausweis von kalkulatorischen Leistungen in der Ergebnistabelle wird nach der in Bild 2.28 skizzierten Weise vorgenommen.
Bild 2.28 Leistungsabgrenzung (2)
Beispiel: Bestandleistung
Im Abrechnungszeitraum des Monats M. wird in einem Unternehmen in der KLR eine Bestandsleistung in Höhe von 2.500 EUR ermittelt.
Die Bewertung der Bestandsleistung nach Handelsrecht führt in der Buchführung zu einem Betrag von 2,200 EUR.
Im Bereich "Kostenrechnerische Korrekturen" wir dann ein Saldo von minus 300 EUR (wie "Aufwand") ermittelt. Dieses "Minus" gleicht die in der KLR (gegenüber der Buchführung) zu hohe Bewertung der Bestandsleistung wieder aus.