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2.4 Ergebnistabelle |
2.4.3 Leistungsabgrenzung |
KLR 2430 [1/1] |
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a) Zweckertrag = Grundleistung |
Entsprechen die im Erfolgsbereich der Buchführung
erfassten Erträge inhaltlich einem Betriebsertrag,
dann sind sie - wie in der nachstehenden Grafik in
Bild 2.27 angezeigt - im gleichen Betrag als
Leistung (Grundleistung) zu übernehmen: Beispiele:
Erlöse aus Umsatz, sonstige betriebliche Erträge.
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b) Neutrale Erträge = "Nicht-Leistung" |
Entsprechen die im Erfolgsbereich der Buchführung
erfassten Erträge betriebswirtschaftlich eindeutig
neutralen Erträgen, dann sind sie - wie in der
nachstehenden Grafik in Bild 2.27
angezeigt - im gleichen Betrag als neutraler Ertrag
(= "Nicht-Leistung") in die unternehmensbezogene
Abgrenzung zu übernehmen. Beispiele:. Zinserträge,
außerordentliche Erträge u. a. |
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Bild 2.27 Leistungsabgrenzung (1) |
c) Kalkulatorische Leistungen |
Kalkulatorische Leistungen können in Unternehmen - wie
dargestellt - als Andersleistung sowie auch als
Zusatzleistung in Erscheinung treten (siehe Seite
KLR
1315). Beispiel für eine Andersleistung: Eine
Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen
Erzeugnisse wird in der Finanzbuchführung mit den
Herstellungskosten (gem. § 255
HGB)
aktiviert. Diese Kosten werden in der Regel niedriger
ausfallen als die Bewertung der erbrachten Leistung in der
Kosten- und Leistungsrechnung. Die unterschiedliche
Bewertung führt zu einer
Andersleistung.
Beispiel für eine Zusatzleistung:
Ein Unternehmen gibt an eine karikative Organisation
selbst erstellte Produkte ab, ohne hierfür ein Entgelt zu
verlangen. Der erbrachten Leistung (lt. KLR) steht in der
Buchführung kein Ertrag gegenüber.
Der Ausweis von
kalkulatorischen Leistungen in der Ergebnistabelle wird
nach der in Bild 2.28 skizzierten Weise
vorgenommen.
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Bild 2.28 Leistungsabgrenzung (2) |
Beispiel: Bestandleistung Im Abrechnungszeitraum des
Monats M. wird in einem Unternehmen in der KLR eine
Bestandsleistung in Höhe von 2.500 EUR ermittelt. Die
Bewertung der Bestandsleistung nach Handelsrecht führt in
der Buchführung zu einem Betrag von 2,200 EUR. Im
Bereich "Kostenrechnerische Korrekturen" wir dann ein
Saldo von minus 300 EUR (wie "Aufwand") ermittelt. Dieses
"Minus" gleicht die in der KLR (gegenüber der Buchführung)
zu hohe Bewertung der Bestandsleistung wieder aus. |
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