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1.3 KLR: Grundbegriffe |
1.3.1 Grundgrößen |
KLR 1315 [6/7] |
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e) Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen ERTRAG und
LEISTUNG |
Während die Begriffe „Aufwand“ und „Kosten“ den
inputseitigen Werteinsatz bzw.
Werteverzehr im Geschäftsbetrieb eines Unternehmens
widerspiegeln sollen, beziehen sich die Begriffe „Ertrag“
und „Leistung“ - wie bereits mehrfach hervorgehoben - auf
den outputseitigen Werteausstoß/Wertezufluss aus
diesem Prozess.
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Unter Ertrag ist der Geldausdruck
der durch die Tätigkeit eines Unternehmens
verursachten Zugänge im
Geld- und im Sachvermögen in einer
Abrechnungsperiode – im Sinne eines
Werteausstoßes bzw. Wertezuflusses –
zu verstehen.
Erträge werden in der
Buchführung erfasst und gehen als
positives Erfolgselement in der
Erfolgsrechnung zum betreffenden
Abrechnungszeitraum (Monat, Jahr) ein.
Erträge gliedern sich in Zweckerträge
und in neutrale Erträge. |
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Während mit dem Terminus Ertrag der Wertezufluss
bzw. Güterzugang im gesamten Geschäftsbetrieb
eines Unternehmens erfasst wird, geht es bei dem Terminus
Leistung - wie dargestellt - um die
Erfassung und den Ausweis des Wertezuflusses im
eigentlichen Betriebsprozess des
Unternehmens.
Ein gemeinsamer Bezugspunkt zwischen
ERTRAG und LEISTUNG besteht dabei hinsichtlich des in den
Buchführung erfassten Zweckertrages, denn hierbei
handelt es sich um einen leistungsgleichen Ertrag.
Typische Zweckerträge sind die Erträge aus dem Verkauf von
selbst erstellten Erzeugnissen und von Waren, Erträge aus
der Realisierung von sonstigen Leistungen, ferner
Bestandsmehrungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen
sowie Erträge aus anderen aktivierten Eigenleistungen.
Diese Zweckerträge repräsentieren in der KLR die
Grundleistung eines Unternehmens (siehe Bild
1.17).
Wenn es darum geht, sichtbar zu
machen, welcher periodenbezogene Wertezufluss im
Geschäftsbetrieb eines Unternehmens entsprechend dem
eigentlichen Unternehmenszweck erzielt wurde, dann wird
sofort einsichtig, dass ein Hinzuaddieren von
neutralen (betriebsfremden,
außerordentlichen und periodenfremden) Erträgen zu dieser
Grundleistung nicht in Frage kommen kann.
Auf der anderen Seite muss aber ggf. beachtet werden, dass
ein Unternehmen Leistungen
erstellt hat, die in der Finanzbuchführung mit einem
anderen Zahlwert oder gar nicht als Ertrag ausgewiesen
werden. In diesem Falle gilt es, eine sog.
kalkulatorische Leistung zu
bestimmen und in der KLR auszuweisen (siehe Bild
1.17). |
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Bild 1.17: Ertrag und Leistung |
Somit können wir noch einmal festhalten (siehe auch
KLR
1114): |
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Unter Leistung ist die in Geld
bewertete, periodenbezogene Ausbringung
von Gütern und Dienstleistungen aus dem
Betriebsprozess eines Unternehmens zu verstehen.
Diese Ausbringung ist Ergebnis der
ordentlichen betrieblichen Tätigkeit des
Unternehmens und entsteht daher in gewisser
Regelmäßigkeit. Leistung gliedert sich in
Grundleistung und in kalkulatorische Leistung.
Der Grundleistung entspricht
der Zweckertrag lt. Dokumentation in der
Buchführung. Sie gliedert sich ihrerseits in die
Absatzleistung, die Bestandsleistung und die
Eigenleistung. Eine kalkulatorische
Leistung ist dann zu verrechnen, wenn der
betreffende Wert keine oder zahlenmäßig eine
andere Entsprechung in der Buchführung hat. |
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Weitere Details zur Leistung werden in Kapitel 2
dieses Lernmoduls (Abschnitt zur Leistungsrechnung)
erörtert. |
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