1.3  KLR: Grundbegriffe 
1.3.1   Grundgrößen KLR 1315 [6/7]
e) Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen ERTRAG und LEISTUNG
Während die Begriffe „Aufwand“ und „Kosten“ den inputseitigen Werteinsatz bzw. Werteverzehr im Geschäftsbetrieb eines Unternehmens widerspiegeln sollen, beziehen sich die Begriffe „Ertrag“ und „Leistung“ - wie bereits mehrfach hervorgehoben - auf den outputseitigen Werteausstoß/Wertezufluss aus diesem Prozess.

Unter Ertrag ist der Geldausdruck der durch die Tätigkeit eines Unternehmens verursachten Zugänge im Geld- und im Sachvermögen in einer Abrechnungsperiode – im Sinne eines Werteausstoßes bzw. Wertezuflusses – zu verstehen.

Erträge werden in der Buchführung erfasst und gehen als positives Erfolgselement in der Erfolgsrechnung zum betreffenden Abrechnungszeitraum (Monat, Jahr) ein.

Erträge gliedern sich in Zweckerträge und in neutrale Erträge.
Während mit dem Terminus Ertrag der Wertezufluss bzw. Güterzugang im gesamten Geschäftsbetrieb eines Unternehmens erfasst wird, geht es bei dem Terminus Leistung - wie dargestellt - um die Erfassung und den Ausweis des Wertezuflusses im eigentlichen Betriebsprozess des Unternehmens.

Ein gemeinsamer Bezugspunkt zwischen ERTRAG und LEISTUNG besteht dabei hinsichtlich des in den Buchführung erfassten Zweckertrages, denn hierbei handelt es sich um einen leistungsgleichen Ertrag.
Typische Zweckerträge sind die Erträge aus dem Verkauf von selbst erstellten Erzeugnissen und von Waren, Erträge aus der Realisierung von sonstigen Leistungen, ferner Bestandsmehrungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie Erträge aus anderen aktivierten Eigenleistungen.

Diese Zweckerträge repräsentieren in der KLR die Grundleistung eines Unternehmens (siehe Bild 1.17).

Wenn es darum geht, sichtbar zu machen, welcher periodenbezogene Wertezufluss im Geschäftsbetrieb eines Unternehmens entsprechend dem eigentlichen Unternehmenszweck erzielt wurde, dann wird sofort einsichtig, dass ein Hinzuaddieren von neutralen (betriebsfremden, außerordentlichen und periodenfremden) Erträgen zu dieser Grundleistung nicht in Frage kommen kann.

Auf der anderen Seite muss aber ggf. beachtet werden, dass ein Unternehmen Leistungen erstellt hat, die in der Finanzbuchführung mit einem anderen Zahlwert oder gar nicht als Ertrag ausgewiesen werden. In diesem Falle gilt es, eine sog. kalkulatorische Leistung zu bestimmen und in der KLR auszuweisen (siehe Bild 1.17).
Bild 1.17: Ertrag und Leistung
Somit können wir noch einmal festhalten (siehe auch KLR 1114):
Unter Leistung ist die in Geld bewertete, periodenbezogene Ausbringung von Gütern und Dienstleistungen aus dem Betriebsprozess eines Unternehmens zu verstehen.
Diese Ausbringung ist Ergebnis der ordentlichen betrieblichen Tätigkeit des Unternehmens und entsteht daher in gewisser Regelmäßigkeit.
Leistung gliedert sich in Grundleistung und in kalkulatorische Leistung.

Der Grundleistung entspricht der Zweckertrag lt. Dokumentation in der Buchführung. Sie gliedert sich ihrerseits in die Absatzleistung, die Bestandsleistung und die Eigenleistung.
Eine kalkulatorische Leistung ist dann zu verrechnen, wenn der betreffende Wert keine oder zahlenmäßig eine andere Entsprechung in der Buchführung hat.
Weitere Details zur Leistung werden in Kapitel 2 dieses Lernmoduls (Abschnitt zur Leistungsrechnung) erörtert.