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1.3 KLR: Grundbegriffe |
1.3.1 Grundgrößen |
KLR 1314 [5/7] |
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d) Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen AUFWAND und
KOSTEN - Fortsetzung |
Auf
der anderen Seite muss in Bezug auf die Kosten. und
Preiskalkulation aber auch einsichtig sein, dass
sich die in den Preis zu verrechnenden Aufwendungen nicht
auf die Grundkosten beschränken kann. Dies deshalb nicht,
weil in den Grundkosten - um einige Beispiele zu nennen -
kein Äquivalent für den Wertverzehr bei Gütern des
Anlagevermögens oder für Verluste aus dem Verderb oder
Schwund von Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen oder auch
für die Verzinsung des bei Investitionen eingesetzten
Eigenkapitals enthalten ist.
Für die Bestimmung eines
wertmäßigen Ansatzes für derartige Äquivalente können die
Daten der Finanzbuchführung nur bedingt genutzt werden,
denn entweder muss die KLR zur Sicherung einer
verursachungsgerechten Verrechnung der Kosten in die
Preise von Produkten/Leistungen einen anderen Ansatz
wählen (siehe zum Beispiel die Verrechnung von
Abschreibungen) oder aber es sind in der Finanzbuchführung
für bestimmte Sachverhalte gar keine Daten verfügbar, so
dass in der KLR sog. Zusatzkosten
bestimmt werden müssen (siehe das Beispiel der
Verzinsung von eingesetztem Eigenkapital).
Damit wird
die Bestimmung eines wertmäßigen Ansatzes für die nicht
durch die Grundkosten reflektierten Aufwendungen eine
Aufgabe der Bestimmung sog. kalkulatorischer Kosten,
bei denen sog. Anderskosten und ferner
Zusatzkosten zu unterscheiden sind.
Somit
können wir noch einmal festhalten (vgl. auch Seite
KLR
1116):
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Unter Kosten ist der in Geld
bewertete Verbrauch von Gütern und
Dienstleistungen zu verstehen, der in einer
Abrechnungsperiode als betriebsbezogener
Werteverzehr mit gewisser Regelmäßigkeit
(ordentlich) anfällt und der durch die Prozesse
der Erstellung und Verwertung der betrieblichen
Leistung sowie durch die Aufrechterhaltung der
entsprechenden Betriebsbereiche verursacht wird
bzw. wurde.
Die Kosten gliedern sich in
Grundkosten und in kalkulatorische Kosten.
Die Grundkosten entsprechen dem
Zweckaufwand lt. Dokumentation in der Buchführung.
Kalkulatorische Kosten sind entweder Zusatzkosten
oder Anderskosten. Zusatzkosten haben keine
Entsprechung im Aufwand lt. Buchführung.
Anderskosten haben zwar sachlich eine Entsprechung
im "Aufwand", unterscheiden sich aber zahlenmäßig
von den in der Buchführung erfassten Daten.
Grundkosten und kalkulatorische Kosten bilden
die Selbstkosten im Betriebsprozess von
Unternehmen. |
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Weitere Details zu Grundkosten und kalkulatorischen Kosten
werden in Kapitel 2 dieses Lernmoduls
(Kostenarten und Kostenartenrechnung) erörtert. |
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