1.3  KLR: Grundbegriffe 
1.3.1   Grundgrößen KLR 1314 [5/7]
d) Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen AUFWAND und KOSTEN - Fortsetzung
Auf der anderen Seite muss in Bezug auf die Kosten. und Preiskalkulation aber auch einsichtig sein, dass sich die in den Preis zu verrechnenden Aufwendungen nicht auf die Grundkosten beschränken kann.
Dies deshalb nicht, weil in den Grundkosten - um einige Beispiele zu nennen - kein Äquivalent für den Wertverzehr bei Gütern des Anlagevermögens oder für Verluste aus dem Verderb oder Schwund von Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen oder auch für die Verzinsung des bei Investitionen eingesetzten Eigenkapitals enthalten ist.

Für die Bestimmung eines wertmäßigen Ansatzes für derartige Äquivalente können die Daten der Finanzbuchführung nur bedingt genutzt werden, denn entweder muss die KLR zur Sicherung einer verursachungsgerechten Verrechnung der Kosten in die Preise von Produkten/Leistungen einen anderen Ansatz wählen (siehe zum Beispiel die Verrechnung von Abschreibungen) oder aber es sind in der Finanzbuchführung für bestimmte Sachverhalte gar keine Daten verfügbar, so dass in der KLR sog. Zusatzkosten bestimmt werden müssen (siehe das Beispiel der Verzinsung von eingesetztem Eigenkapital).

Damit wird die Bestimmung eines wertmäßigen Ansatzes für die nicht durch die Grundkosten reflektierten Aufwendungen eine Aufgabe der Bestimmung sog. kalkulatorischer Kosten, bei denen sog. Anderskosten und ferner Zusatzkosten zu unterscheiden sind.

Somit können wir noch einmal festhalten (vgl. auch Seite KLR 1116):

Unter Kosten ist der in Geld bewertete Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen zu verstehen, der in einer Abrechnungsperiode als betriebsbezogener Werteverzehr mit gewisser Regelmäßigkeit (ordentlich) anfällt und der durch die Prozesse der Erstellung und Verwertung der betrieblichen Leistung sowie durch die Aufrechterhaltung der entsprechenden Betriebsbereiche verursacht wird bzw. wurde.

Die Kosten gliedern sich in Grundkosten und in kalkulatorische Kosten. Die Grundkosten entsprechen dem Zweckaufwand lt. Dokumentation in der Buchführung. Kalkulatorische Kosten sind entweder Zusatzkosten oder Anderskosten.
Zusatzkosten haben keine Entsprechung im Aufwand lt. Buchführung. Anderskosten haben zwar sachlich eine Entsprechung im "Aufwand", unterscheiden sich aber zahlenmäßig von den in der Buchführung erfassten Daten.

Grundkosten und kalkulatorische Kosten bilden die Selbstkosten im Betriebsprozess von Unternehmen.
Weitere Details zu Grundkosten und kalkulatorischen Kosten werden in Kapitel 2 dieses Lernmoduls (Kostenarten und Kostenartenrechnung) erörtert.