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2.1 Kostenarten |
2.1.2 Kostenarten: Einzeldarstellungen |
KLR 2121 [2/8] |
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b) Primär- und Sekundärkosten |
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Als Primärkosten sind alle
Kostenarten anzusehen, die ursächlich durch
Lieferungen und Leistungen externer
Partner (im weitesten Sinne) in
Verbindung mit der Bereitstellung von
Prozessvoraussetzungen verursacht werden (siehe
Bild 2.02).
Primärkosten sind somit beispielsweise der im
Geldausdruck bewertete Verbrauch von Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffen sowie von Energie im
Betriebsprozess, die Löhne und Gehälter der im
Betriebsprozess beschäftigten Mitarbeiter, die im
Geldausdruck bewertete Inanspruchnahme fremder
Dienstleistungen (z. B. für Instandhaltung,
Beratung und dgl.) und anderes mehr.
Sekundärkosten beziehen sich auf
abgeleitete Kostenarten. Diese werden nicht in der
Kostenartenrechnung, sondern in der
Kostenstellenrechnung erfasst. Sie dienen
unter anderem der Verrechnung innerbetrieblicher
Leistungen (siehe Bild 2.02). |
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Bild 2.02: Primär- und Sekundärkosten |
Beispiel: Die Fa. ALABAU AG hat sich
eine eigene Dampferzeugung aufgebaut. Der erzeugte Dampf
wird zur Beheizung der verschiedenen Gebäude des
Unternehmens genutzt. Die Kosten für die Lieferung von
Dampf wird den jeweiligen Kostenstellen im Unternehmen
anteilig zugerechnet. Diese Kosten sind
definitionsgemäß Sekundärkosten, sie lassen sich jedoch
ausnahmslos auf Primärkosten wie Kosten für bezogenes
Wasser, Löhne und Gehälter der im Bereich „Dampferzeugung“
tätigen Mitarbeiter, Abschreibungen u. a. zurückführen.
Anmerkung: Auch „Herstellungskosten“
und „Selbstkosten“ werden als
Sekundärkostenarten im oben definierten Sinne
behandelt, auch wenn sie auf der Grundlage der Daten aus
der Buchführung erfasst werden können. |
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