2.1  Kostenarten 
2.1.2   Kostenarten: Einzeldarstellungen KLR 2121 [2/8]
b) Primär- und Sekundärkosten
Als Primärkosten sind alle Kostenarten anzusehen, die ursächlich durch Lieferungen und Leistungen externer Partner (im weitesten Sinne) in Verbindung mit der Bereitstellung von Prozessvoraussetzungen verursacht werden (siehe Bild 2.02).

Primärkosten sind somit beispielsweise der im Geldausdruck bewertete Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Energie im Betriebsprozess, die Löhne und Gehälter der im Betriebsprozess beschäftigten Mitarbeiter, die im Geldausdruck bewertete Inanspruchnahme fremder Dienstleistungen (z. B. für Instandhaltung, Beratung und dgl.) und anderes mehr.

Sekundärkosten beziehen sich auf abgeleitete Kostenarten. Diese werden nicht in der Kostenartenrechnung, sondern in der Kostenstellenrechnung erfasst. Sie dienen unter anderem der Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen (siehe Bild 2.02).
Bild 2.02: Primär- und Sekundärkosten
Beispiel:
Die Fa. ALABAU AG hat sich eine eigene Dampferzeugung aufgebaut. Der erzeugte Dampf wird zur Beheizung der verschiedenen Gebäude des Unternehmens genutzt. Die Kosten für die Lieferung von Dampf wird den jeweiligen Kostenstellen im Unternehmen anteilig zugerechnet.
Diese Kosten sind definitionsgemäß Sekundärkosten, sie lassen sich jedoch ausnahmslos auf Primärkosten wie Kosten für bezogenes Wasser, Löhne und Gehälter der im Bereich „Dampferzeugung“ tätigen Mitarbeiter, Abschreibungen u. a. zurückführen.

Anmerkung:
Auch „Herstellungskosten“ und „Selbstkosten“ werden als Sekundärkostenarten im oben definierten Sinne behandelt, auch wenn sie auf der Grundlage der Daten aus der Buchführung erfasst werden können.