2.1  Kostenarten 
2.1.2   Kostenarten: Einzeldarstellungen KLR 2120 [1/8]
a) Kosten nach Art ihrer Verursachung
Die Systematisierung von Kosten nach Art ihrer Verursachung wird in der Regel durch den im betreffenden Unternehmen verwendeten Kontenrahmen und den daraus spezifizierten Kontenplan der Finanzbuchführung bestimmt.
So enthält zum Beispiel der Industriekontenrahmen IKR beispielsweise folgende nutzbare Konten für Kostenarten:
Konto Kontobezeichnung Kostenart
6000 Aufwendungen für Rohstoffe/Fertigungsmaterial Materialkosten [Rohstoffe]
6050 Aufwendungen für Energie, Treibstoffe Energiekosten
6100 Aufwendungen für bezogene Leistungen Fremdleistungskosten
6200 Löhne Personalkosten [Einzelkosten]
6300 Gehälter Personalkosten [i. d. R. Gemeinkosten]
6400 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung Personalnebenkosten
6700 Mieten, Pachten Kosten für Miete, Pachten
6770 Rechts- und Beratungskosten Rechts- und Beratungskosten
6800 Büromaterial Kosten für Büromaterial
6830 Kosten für Telekommunikation Kosten für Telekommunikation
6900 Versicherungsbeiträge Kosten für Versicherungen
Die Spezifizierung des Kontenplanes eines Unternehmens nach den Gesichtspunkten der Kostenartenrechnung erleichtert sehr wesentlich die Datengewinnung für die Kostenartenrechnung, weil diese Daten in der Abgrenzungsrechnung direkt aus der Finanzbuchführung übernommen und - in der Regel - eindeutig Kostenarten zugeordnet werden können.

Zu beachten ist allerdings, dass nicht alle auf diese Weise erfassbaren Kosten auch „saubere“ Grundkosten sind. Bei einigen Aufwandsarten (wie zum Beispiel bei Abschreibungen) ist der Abgleich mit den entsprechenden verrechnungsverschiedenen Anderskosten vorzunehmen.

Bei weiteren wichtigen Kostenarten lässt sich ein Bezug zu den in der Buchführung erfassten Aufwendungen nur mit viel Mühe herstellen. Dies betrifft solche Kostenarten wie FuE-Kosten, Qualitätskosten, Beschaffungskosten, Logistikkosten, Lagerkosten und dgl. mehr.

In diesen Fällen lässt sich die Bestimmung der Kostenhöhe (für Vergleichs- bzw. Kalkulationszwecke) in der Regel nur über den Umweg über die Kostenstellenrechnung vornehmen.