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2.1 Kostenarten |
2.1.2 Kostenarten: Einzeldarstellungen |
KLR 2122 [3/8] |
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c) Einzel- und Gemeinkosten |
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Als Einzelkosten gelten jene
Kostengrößen, die sich aufgrund von Belegen
eindeutig verursachungsgerecht und damit direkt
einem Kalkulationsobjekt (Kostenstelle,
Kostenträger) zurechnen lassen (siehe auch
Bild 2.03).
Als Gemeinkosten
gelten alle Kostengrößen, die einem
Kalkulationsobjekt (Kostenstelle, Kostenträger)
nur indirekt, unter Bezugnahme auf Hilfsgrößen
zugerechnet werden können (siehe Bild 2.03).
Hinter diesen
Gemeinkosten stehen Aufwendungen, die für mehrere
Kostenstellen oder für mehrere Kostenträger
angefallen sind, ohne dass eine
verursachungsgerechte Zuordnung dieser
Aufwendungen zum jeweiligen Kalkulationsobjekt
möglich oder aufwandsseitig gerechtfertigt ist.
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Bild 2.03: Einzel- und Gemeinkosten |
Beispiele für Einzelkosten: Belegmäßig
dokumentierter Materialverbrauch [EUR]; Fertigungslöhne
[EUR]; Energieverbrauch [EUR], sofern die Verbrauchsmenge
in Kostenstellen oder für Kostenträger gemessen wird;
Sondereinzelkosten [EUR], die direkt einem Auftrag
zurechenbar sind und dgl.
Eine besondere Rolle
spielen Sondereinzelkosten. Hierbei handelt
es sich um Kosten, die auftragsbezogen, z. B. auf Grund
von Kundenwünschen verrechnet werden können oder müssen.
Es kann sich dabei sowohl um Sondereinzelkosten der
Fertigung (zum Beispiel Aufwendungen für die Realisierung
von Sonderwünschen hinsichtlich des verwendeten Materials)
als auch um Sondereinzelkosten des Vertriebs (z. B.
Aufwendungen für Spezialverpackungen) handeln.
Hinweis: Sofern es um die
Kostenträgerrechnung geht, werden Einzelkosten in der
Regel gleich den Kostenträgern zugerechnet, das
heißt, sie durchlaufen nicht die Kostenstellenrechnung.
Beispiele für Gemeinkosten:
Beschaffungskosten; Gehälter und andere Verwaltungskosten;
Energieverbrauch, sofern die Verbrauchsmenge nicht direkt
in Kostenstellen oder für Kostenträger erfasst wird;
Abschreibungen und dgl. mehr.
Hinweise:
Sofern es um die Kostenträgerrechnung geht, werden
Gemeinkosten zunächst den einzelnen Kosten- bzw.
Leistungsstellen zugerechnet, um sie dann - über die
Bildung von Zuschlagssätzen - den einzelnen
Kostenträgern zuzuordnen. Diesem Vorgehen dient der
Betriebsabrechnungsbogen (BAB I, siehe Kapitel 3 dieser
Lernsoftware). |
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