2.1  Kostenarten 
2.1.2   Kostenarten: Einzeldarstellungen KLR 2122 [3/8]
c) Einzel- und Gemeinkosten
Als Einzelkosten gelten jene Kostengrößen, die sich aufgrund von Belegen eindeutig verursachungsgerecht und damit direkt einem Kalkulationsobjekt (Kostenstelle, Kostenträger) zurechnen lassen (siehe auch Bild 2.03).

Als Gemeinkosten gelten alle Kostengrößen, die einem Kalkulationsobjekt (Kostenstelle, Kostenträger) nur indirekt, unter Bezugnahme auf Hilfsgrößen zugerechnet werden können (siehe Bild 2.03).
Hinter diesen Gemeinkosten stehen Aufwendungen, die für mehrere Kostenstellen oder für mehrere Kostenträger angefallen sind, ohne dass eine verursachungsgerechte Zuordnung dieser Aufwendungen zum jeweiligen Kalkulationsobjekt möglich oder aufwandsseitig gerechtfertigt ist.
Bild 2.03: Einzel- und Gemeinkosten
Beispiele für Einzelkosten:
Belegmäßig dokumentierter Materialverbrauch [EUR]; Fertigungslöhne [EUR]; Energieverbrauch [EUR], sofern die Verbrauchsmenge in Kostenstellen oder für Kostenträger gemessen wird; Sondereinzelkosten [EUR], die direkt einem Auftrag zurechenbar sind und dgl.

Eine besondere Rolle spielen Sondereinzelkosten.
Hierbei handelt es sich um Kosten, die auftragsbezogen, z. B. auf Grund von Kundenwünschen verrechnet werden können oder müssen. Es kann sich dabei sowohl um Sondereinzelkosten der Fertigung (zum Beispiel Aufwendungen für die Realisierung von Sonderwünschen hinsichtlich des verwendeten Materials) als auch um Sondereinzelkosten des Vertriebs (z. B. Aufwendungen für Spezialverpackungen) handeln.

Hinweis:
Sofern es um die Kostenträgerrechnung geht, werden Einzelkosten in der Regel gleich den Kostenträgern zugerechnet, das heißt, sie durchlaufen nicht die Kostenstellenrechnung.

Beispiele für Gemeinkosten:
Beschaffungskosten; Gehälter und andere Verwaltungskosten; Energieverbrauch, sofern die Verbrauchsmenge nicht direkt in Kostenstellen oder für Kostenträger erfasst wird; Abschreibungen und dgl. mehr.

Hinweise:
Sofern es um die Kostenträgerrechnung geht, werden Gemeinkosten zunächst den einzelnen Kosten- bzw. Leistungsstellen zugerechnet, um sie dann - über die Bildung von Zuschlagssätzen - den einzelnen Kostenträgern zuzuordnen. Diesem Vorgehen dient der Betriebsabrechnungsbogen (BAB I, siehe Kapitel 3 dieser Lernsoftware).