5.4 Wissenstests zum Kapitel 5    
5.4.1  Aussagen [JA/NEIN] UNT 5410 [1/4]
Nachfolgend werden 5 Aussagen zu den im Kapitel 5 behandelten Themen gemacht.
Sie sollen entscheiden, ob die jeweilige Aussage als richtig (= JA) oder als nicht richtig (= NEIN) zu werten ist.
Ihre Antwort wird wie folgt ausgewertet: Grüne Markierung = richtig; rote Markierung = nicht richtig.
Die Anzahl "richtiger" und "nicht richtiger" Antworten wird mitgezählt (siehe letzte Zeile der Tabelle)!
Nr. Aussage JA NEIN Lösungshinweise
1.

Bei der Bereitstellung von ERP-Gründerkrediten und anderen gleichgelagerten Fördermitteln ist die sog. "Vor-Beginn-Klausel" zu beachten. Dies bedeutet, dass ein Gründer, der für die Finanzierung eines definierten Vorhabens Fördermittel einsetzen will, dieses Vorhaben erst dann beginnen darf, wenn ein Entscheid über die Bewilligung und Bereitstellung dieser Mittel getroffen wurde.

Ist diese Aussage sachlich richtig?

JA ist richtig!
Es gilt der Grundsatz, dass mit dem zu fördernden bzw. zu finanzierenden Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Hausbank noch nicht begonnen worden sein darf. Die Nachfinanzierung eines Vorhabens ist grundsätzlich nicht möglich. Als Beginn des Vorhabens gilt grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages, also das Eingehen einer wesentlichen finanziellen Verpflichtung. Rechtliche und andere organisatorische Vorbereitungen - wie zum Beispiel die Gewerbeanmeldung oder die Eintragung in das Handelsregister - stellen keinen Vorhabenbeginn dar.
2. Zu den Anschaffungskosten  eines bebauten Grundstücks gehören unter anderem auch Notarkosten und Maklergebühren,

Ist das sachlich richtig?
JA ist richtig!
ZU den Anschaffungskosten gehören gem. § 255 Abs. 1 HGB alle Aufwendungen, die geleistet werden müssen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie einzeln zugeordnet werden können. Somit sind auch Notarkosten und Maklergebühren beim Erwerb eines bebauten Grundstücks in die Anschaffungskosten (als Nebenkosten) einzubeziehen, soweit diese Kosten dem Gegenstand direkt zurechenbar sind.
3.

Wenn ein Gründer ein Anlagegut, konkret ein Hochregallager für verkaufsfähige Produkte und Handelswaren, mit eigenen Kräften und Mitteln selbst erstellt, dann können in die Herstellungskosten auch entsprechende Forschungskosten sowie angemessene Teile von Vertriebskosten einbezogen werden.

Ist diese Aussage sachlich richtig? 


NEIN ist richtig, denn
gem. § 255 Abs. 2 HGB dürfen Forschungskosten sowie Vertriebskosten nicht in die Herstellungskosten eines Anlagegutes einbezogen werden.
Forschungskosten sind Vorleistungen, die i. d. R. nicht einzeln einem Gegenstand zugerechnet werden können.
Der Vertriebsbereich gehört nicht zum Herstellungsbereich eines Unternehmens, somit können die hier anfallenden Aufwendungen nicht den Herstellungskosten zugerechnet werden.
4.

Kalkulatorische Zinsen Z [EUR/a] können wie folgt berechnet werden:

Z = (Anschaffungskosten ./. Restwert) * Zinssatz/100

Ist dieser Berechnungsansatz sachlich richtig? 

NEIN ist richtig, denn
der richtige Berechnungsansatz lautet:.

Z = [(Anschaffungskosten + Restwert)]/2 * Zinssatz/100.

5.

Der betriebswirtschaftliche Erfolg ("finanzielles Ergebnis") nach Abschluss einer Phase im Kreislauf des Umsatzprozesses kann aus den Daten zu den "verfügbaren Mitteln" und den Daten der "Erklärung der Mittelherkunft" wie folgt bestimmt werden:

Ergebnis = Summe der verfügbaren Mittel ./. Summe haftendes Eigenkapital ./. Summe aller Verbindlichkeiten.

Ist diese Aussage sachlich richtig? 

NEIN ist  richtig, denn
aus dieser Berechnung kann lediglich der Betrag der "eigenen Mittel" (= Eigenkapital) bestimmt werden.
Um im hier betrachteten Zusammenhang den "Erfolg" bzw. das finanzielle Ergebnis nach Abschluss einer Phase im Kreislauf des Umsatzprozesses zu bestimmen, muss von den so berechneten "eigenen Mittel" noch der Anfangsbestand an eigenen Mittel (beim Start des Geschäftsbetriebs)  subtrahieren werden:
Ergebnis = Summe der verfügbaren Mittel ./. Summe haftendes Eigenkapital ./. Summe Verbindlichkeiten ./. Anfangsbestand an eigenen Mitteln.
Anzahl richtiger Antworten

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