5.2 Phase 2: Kapitalverwendung |
5.2.3 Kapitalverwendung: Beschaffung,
Einkauf |
UNT 5232 [3/3] |
|
c) Typische Teilprozesse im Einkauf - Fortsetzung |
Kern der Einkaufsdurchführung ist das
Auslösen von Bestellungen auf der Grundlage eines
Kaufvertrages (siehe hierzu die Ausführungen auf den
nachfolgenden Seiten dieses Abschnitts)..
Wenn ein
verbindliches Angebot des betreffenden Lieferanten
vorliegt und bestellt das Unternehmen ohne Abweichung vom
Angebot, so entsteht mit dieser Bestellung
ein wirksamer Vertrag zwischen dem (abnehmenden)
Unternehmen und dem Lieferanten, denn die Bestellung gilt
dann als Abgabe einer Willenserklärung, die betreffenden
Güter zu den angegebenen Bedingungen zu erwerben. Aus
Gründen der Beweissicherheit sollte eine schriftliche
Form der Bestellung gewählt werden. Liegt hingegen
kein Angebot vor, dann ist für eine Rechtswirksamkeit der
Bestellung die Zustimmung des Lieferanten abzuwarten bzw.
einzuholen.
Grundlage für die Aktivitäten
in der Einkaufsdurchführung bilden die Ergebnisse der
Einkaufsvorbereitung, insbesondere die Ergebnisse der
Materialbedarfsplanung sowie die Ergebnisse bzw.
Entscheidungen in der Einkaufsanbahnung.
Die Einkaufsabwicklung als abschließender
Teilprozess im Einkauf umfasst vor allem
- die Überwachung der Erfüllung des Kaufvertrages in
Bezug auf die Lieferung des bestellten Gutes,
- die Kontrolle des Eingangs der Lieferung
(sachliche Prüfung hinsichtlich Art, Güte, Menge,
Zeitpunkt der Lieferung; rechnerische Prüfung
hinsichtlich Preis, Skontoangebot, Zahlungsterminen)
sowie
- das Begleichen der Verbindlichkeit aus dem
Kaufvertrag.
Ein Kaufvertrag über eine Lieferung oder Leistung gilt
dann als erfüllt, wenn
- der Lieferant die geschuldeten Leistungen an den
Abnehmer bewirkt und diesem Besitz und Eigentum an dem
Liefergut übertragen hat und ferner
- der Abnehmer (Käufer) den Kaufgegenstand
angenommen und das vereinbarte Entgelt bezahlt hat
(siehe Bild 5.05).
|
 |
Bild 5.05: Teilprozesse im Einkauf |
Bei der Eingangskontrolle ist auch eine Überprüfung der
Rechnung vorzunehmen, und zwar in Bezug auf sachliche und
auf rechnerische Richtigkeit der Rechnung. Im Hinblick auf
das Begleichen der Rechnung ist auf ein ggf. angebotenes
Liefererskonto besonders aufmerksam zu
machen. Zur Einkaufsabwicklung gehört auch die
Überwachung der Zahlungstermine sowie das
Begleichen der Lieferantenrechnungen, auch wenn
Letzteres dem Gründer schwerfallen mag. |
|