1.6  Weitere Wissenstests zum Kapitel 1     
1.6.1   Aussagen (JA/NEIN) KLR 1611 [2/2]
Nachfolgend werden weitere 5 Aussagen zu den in Kapitel 1 behandelten Themen gemacht. Sie sollen entscheiden, ob die jeweilige Aussage als richtig (= JA) oder als nicht richtig (= NEIN) zu werten ist.
Ihre Antwort wird wie folgt ausgewertet: Grüne Markierung = richtig; rote Markierung = nicht richtig. Die Anzahl "richtiger" und "nicht richtiger" Antworten wird mitgezählt (siehe letzte Zeile der Tabelle)!
Nr. Aussage JA NEIN Lösungshinweise
6. Der Kostenrechner der Fa. Max Muster geht davon aus, dass In die Kosten können auch Steuern verrechnet werden können.


Ist diese Aussage sachlich richtig?

JA ist richtig!
Es betrifft dies jedoch nur betriebliche Steuern wie Grundsteuer und Kfz-Steuer, jedoch nicht die Umsatzsteuer sowie Steuern auf Einkommen und Ertrag!
7. Der Einzelhändler Franz Moser "vergisst" bei der Kalkulation der Verkaufspreise für die von ihm angebotenen (schnell verderblichen) Waren, einen gewissen Betrag für "kalkulatorische Wagnisse" mit einzubeziehen. Dies hat unter anderem die Wirkung, dass im Umsatzgeschäft kein kostenrechnerischer Ertrag erzielt wird.

Ist diese Aussage sachlich richtig?
JA ist richtig!
Werden in die Selbstkosten für Produkte, Waren oder andere Leistungen keine kalkulatorischen Kosten eingerechnet, können über die Umsatzerlöse auch keine kostenrechnerischen Erträge erzielt werden, die - bei Anderskosten - den entsprechenden Aufwendungen lt. Buchführung gegenübergestellt werden. Dies kann zur Minderung des Gesamtergebnisses führen, da - wie im konkreten Fall des Einzelhändlers - sicherlich reale Verluste wegen Verderb von Waren eintreten werden.
8.

Gehälter, Energiekosten (Strom) und dergleichen können in der Kostenrechnung immer nur als Gemeinkosten verrechnet bzw. behandelt werden.

Ist diese Aussage sachlich richtig?
NEIN ist richtig, denn
Gehälter können lt. Gehaltsabrechnung konkret erfasst und somit - speziell in der Kostenstellenrechnung - wie Einzelkosten den jeweiligen Organisationseinheiten im Unternehmen direkt zugerechnet werden.
Für die Kostenträgerrechnung gilt dies nicht, hier können Gehälter nur indirekt (über Zuschlagssätze) den Produkten und Leistungen zugerechnet werden.
Auch Energiekosten (Strom u. a.) können Einzelkosten sein, wenn der Verbrauch in einer Kostenstelle oder für einen Kostenträger direkt erfasst und im Weiteren mit den konkreten Preisen bewertet wird.
Wenn der Energieverbrauch im Unternehmen jedoch nur insgesamt erfasst wird, können Energiekosten nur als Gemeinkosten verrechnet werden..
9. Primäres Anliegen der Prozesskostenrechnung - als neue Form eines Kostenrechnungssystems - ist es, die Aufwandskalkulation bei der Ermittlung der Selbstkosten so zu gestalten, dass eine möglichst verursachungsgerechte Zurechnung der Gemeinkosten zu Aufträgen erreicht wird.

Ist diese Aussage sachlich richtig? 

JA ist richtig!
Die nebenstehende Aussage ist sachlich richtig. Zu diesem Zweck werden zusammenhängende Prozessketten in der Bearbeitung und Abwicklung von Aufträgen untersucht, um die sog. Kostentreiber (Cost Drivers) festzustellen und in der Zurechnung der Gemeinkosten zu berücksichtigen.
10.

In einer Abrechnungsperiode wurden wertmäßig mehr Erzeugnisse verkauft als produziert. Maßstab der betrieblichen Leistung können jedoch immer nur die durch Verkäufe gedeckten "Aufwendungen des Umsatzes" sein.

Ist dieser Ansatz der Leistungsbeurteilung sachlich richtig?

NEIN ist richtig, denn
im hier vorliegenden Fall einer Bestandsminderung wurden für die zusätzlich verkauften Erzeugnisse keine Aufwendungen getätigt (und gebucht). Dennoch stehen mehr - durch entsprechende Verkäufe - "verdiente" Aufwendungen des Umsatzes zu Buche.
Würden nur die durch Verkäufe gedeckten "Aufwendungen des Umsatzes" Maßstab der Leistung sein, dann würde die tatsächlich erbrachte betriebliche Leistung zu hoch ausgewiesen.
Um der tatsächlichen Leistung gerecht zu werden, ist es somit erforderlich, die Aufwendungen für die Minderbestände aus der Vorperiode mit zu erfassen und als "Aufwendungen ohne gleichzeitige Ausgaben", bewertet zu Herstellungskosten, in die Berechnungen einzubeziehen.
Anzahl richtiger Antworten:

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