Musterantworten  (KLR 1426)      [2/3]

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Musterantwort zu 1.17: Kalkulatorische Kosten [Kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen]
c) Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen im Anschaffungsjahr

Berechnungsgrundlage:



Begründung:

Während die bilanzielle Abschreibung die sog. nominale Kapitalerhaltung (Rückfluss der bilanziellen Anschaffungskosten, abzüglich Restwert, im nominalen Geldbetrag) sichert, zielt die kalkulatorische Abschreibung darauf ab, die substanzielle Kapitalerhaltung zu gewährleisten, denn dem Unternehmen geht es darum, nach Ablauf der Nutzungsdauer wieder eine gleichwertige Maschine (im Sinne einer Ersatzinvestition) kaufen zu können, wohl wissend, dass eine solche Maschine - in Anbetracht von technischen Neuerungen und üblichen Preissteigerungen -  nicht zum nominalen Betrag der Gesamtsumme bilanzieller Abschreibungsbeträge zu haben sein wird.
Aus diesem Grunde werden der Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibung einerseits die voraussichtlichen Wiederbeschaffungskosten (und nicht die bilanziellen Anschaffungskosten) und andererseits die geplante betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt, wobei diese Nutzungsdauer kürzer oder auch länger als die Nutzungsdauer lt. AfA-Tabelle sein kann.

Für die Ermittlung der voraussichtlichen Wiederbeschaffungskosten (Symbol WBK) kann folgender Ansatz der Zinseszinsberechnung genutzt werden:



Hierin stellen AK0 die bilanziellen Anschaffungskosten [EUR] , p der Index der jährlichen Preissteigerung [-/a] und n die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer [a] dar.

Bezogen auf die gegebenen Daten erhalten wir für die Wiederbeschaffungskosten folgenden Wert:

WBK = 19.325 * (1 + 0,015)6 = 21.131 EUR.

Die kalkulatorischen Abschreibungen im Anschaffungsjahr (bei linearer Abschreibung) betragen somit:

Abschreibungsbetrag = (21.131 ./. 2.000) / 6 = 3.188,50 EUR/a.

Durch die Verrechnung der so ermittelten kalkulatorischen Abschreibungen in die Preise für Absatzprodukte des Unternehmens wird gesichert, dass das Unternehmen im Verlauf von sechs Jahren einen Betrag ansammeln kann, der die Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Maschine - auch bei erwartetem Preisanstieg - im Sinne einer Ersatzinvestition finanziell absichert.
Damit wird eine substanzielle Kapitalerhaltung gewährleistet.

d) Ermittlung der des kostenrechnerischen Ertrags aus der Behandlung der Abschreibungen als Anderskosten

Der kostenrechnerische Ertrag kann - wie noch zu zeigen sein wird - anhand der Ergebnistabelle wie folgt ermittelt werden:



Nach außen (Rechnungskreis I) gilt der Betrag der bilanziellen Abschreibung (im Anschaffungsjahr: 2.475,00 EUR).
Im Rechnungskreis II erfolgt eine Aufspaltung der Wirkungen der kalkulatorischen Abschreibung: Der um 713,50 EUR höhere Wert der kalkulatorischen Abschreibung vermindert um diesen Betrag das Betriebsergebnis im Bereich "KLR".
Diese Minderung wird durch den kostenrechnerischen Ertrag von + 713,50 EUR aber wieder ausgeglichen.