|
Musterantworten (KLR 1426) [3/3]
|
|
|
|
|
|
|
Musterantwort zu 1.10:
Kalkulatorische Kosten [Kalkulatorische Abschreibungen,
kalkulatorische Zinsen] |
|
e) Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen (im
Anschaffungsjahr)
Als kalkulatorische Zinsen
bezeichnet wir in der KLR jene kalkulatorischen Kosten,
die Auskunft über die Höhe der Zinsaufwendungen
geben, die durch die Kapitalbindung bei
Investitionen oder bei Lagerbeständen - vergleichbar den
zu zahlenden Fremdkapitalzinsen - geben.
Speziell
Im Rahmen von Investitionsrechnungen werden die
kalkulatorischen Zinsen wie folgt ermittelt:

Die nachstehende Grafik soll verdeutlichen, wie sich der
rechnerische Ausdruck "(Wiederbeschaffungskosten
WBK + Restwert RW) / 2" geometrisch
interpretieren lässt: Die Fläche eines rechtwinkligen
Dreiecks mit der Anfangshöhe h
(hier WBK) entspricht der Fläche eines Rechtecks mit der
Höhe h/2, hinzu kommt der Restwert
RW.
Als Zinssatz wird in der Regel ein unternehmensintern
festgelegter kalkulatorischer Zinssatz verwendet, der
meist etwas über dem aktuellen (marktüblichen) Zinssatz
für Fremdkapital liegt.
Im betrachteten Fall
erhalten wir folgendes Ergebnis:
Kalkulatorische Zinsen = [(21.131 EUR + 2.000 EUR) / 2] *
0,08 = 925,24 EUR/a.
Dies bedeutet, dass
für das durchschnittlich in der zu beschaffenden Maschine
gebundene Kapital ein Zinsaufwand von 924,24 EUR/a
zu
"verkraften" ist.
Wird dieser Betrag in die
Kalkulation der Preise für die Absatzprodukte des
Unternehmens mit einbezogen, dann sind diese
kalkulatorische Zinsen - analog zu den kalkulatorischen
Abschreibungen - im Rechnungskreis II als
Anderskosten zu behandeln. Die
Gegenrechnung in der Ergebnistabelle ist dann mit jenen
realen Fremdkapitalzinsen vorzunehmen, die in der
Buchführung (Rechnungskreis I)
ausgewiesen werden. |
|