Musterantworten  (KLR 1426)      [3/3]

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Musterantwort zu 1.10: Kalkulatorische Kosten [Kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen]
e) Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen (im Anschaffungsjahr)

Als kalkulatorische Zinsen bezeichnet wir in der KLR jene kalkulatorischen Kosten, die Auskunft über die Höhe der Zinsaufwendungen geben, die durch die Kapitalbindung bei Investitionen oder bei Lagerbeständen - vergleichbar den zu zahlenden Fremdkapitalzinsen - geben.

Speziell Im Rahmen von Investitionsrechnungen werden die kalkulatorischen Zinsen wie folgt ermittelt:



Die nachstehende Grafik soll verdeutlichen, wie sich der rechnerische Ausdruck "(Wiederbeschaffungskosten WBK + Restwert RW) / 2" geometrisch interpretieren lässt: Die Fläche eines rechtwinkligen Dreiecks mit der Anfangshöhe h  (hier WBK) entspricht der Fläche eines Rechtecks mit der Höhe h/2, hinzu kommt der Restwert RW.

Als Zinssatz wird in der Regel ein unternehmensintern festgelegter kalkulatorischer Zinssatz verwendet, der meist etwas über dem aktuellen (marktüblichen) Zinssatz für Fremdkapital liegt.

Im betrachteten Fall erhalten wir folgendes Ergebnis:

Kalkulatorische Zinsen = [(21.131 EUR + 2.000 EUR) / 2] * 0,08 = 925,24 EUR/a.

Dies bedeutet, dass für das durchschnittlich in der zu beschaffenden Maschine gebundene Kapital ein Zinsaufwand von 924,24 EUR/a zu "verkraften" ist.

Wird dieser Betrag in die Kalkulation der Preise für die Absatzprodukte des Unternehmens mit einbezogen, dann sind diese kalkulatorische Zinsen - analog zu den kalkulatorischen Abschreibungen - im Rechnungskreis II als Anderskosten zu behandeln.
Die Gegenrechnung in der Ergebnistabelle ist dann mit jenen realen Fremdkapitalzinsen vorzunehmen, die in der Buchführung (Rechnungskreis I) ausgewiesen werden.