Musterantworten  (KLR 1426)      [1/3]

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Anmerkungen:

Die nachstehenden Ausführungen geht weit über das hinaus, was im Kern zur Lösung der gestellten Aufgabe erforderlich wäre. Dies deshalb, weil es immens wichtig ist, dass die Grundlagen der Ermittlung von bilanziellen und kalkulatorischen Abschreibungen sowie von kalkulatorischen Zinsen bei (künftigen) Bilanzbuchhalten wirklich "sitzen".
Nehmen Sie sich daher die Zeit, um sich die nachfolgend beschriebenen Sachverhalte und Berechnungsschritte einzuprägen, denn diese Thematik kommt in der Regel so oder so in der Prüfung dran. Der Zugriff zu der in der Prüfung meist zugelassenen "Formelsammlung" ist wenig hilfreich, wenn die Grundlagen der Abschreibungs- und Zinsrechnung nicht ausreichend beherrscht werden.
Achten Sie ferner besonders auf den Ausweis der Maßeinheiten!
Musterantwort zu 1.17: Kalkulatorische Kosten [Kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen]
a) Ermittlung der bilanziellen Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind "die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie einzeln zugeordnet werden können.
Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.
" (Siehe auch § 255 HGB).

Für die Ermittlung der Anschaffungskosten kann folgendes Rechenschema genutzt werden:

Anschaffungspreis Kaufpreis (netto, ohne Umsatzsteuer) [EUR]
+ Anschaffungsnebenkosten  Transportversicherungen, Zölle, Montagekosten, Notarkosten, Maklergebühren, Vermessungsgebühren, Testkosten u. a. [EUR]
+ nachträgliche Anschaffungskosten Kosten für Straßenbau, Zubehörteile zu Anlagen und dgl. [EUR]
./. Anschaffungskostenminderungen Preisminderungen (Skonti, Boni) und andere Preisnachlässe [EUR]
= Anschaffungskosten zu aktivierende Kosten [EUR]

Im betrachteten Beispiel ist folgende Rechnung aufzumachen:

Nr. Position Betrag [EUR]
1 Listenpreis der Maschine netto (ohne USt.!) 20.000,00
2 ./. Lieferer-Rabatt [5 % von Pos. 1] 1.000,00
3 = Bareinkaufspreis [EUR] 19.000,00
4 ./. Skonto [3 %, bezogen auf Pos. 3) 570,00
5 = Zieleinkaufspreis 18.430,00
6 + Transport- und Versicherungskosten 395,00
7 + Montage- und Testkosten 500,00
8 = Anschaffungskosten 19.325,00

Die Maschine ist - bei Annahme und Realisierung des vorliegenden Angebots - im Januar des Gj. 201x+1 mit bilanziellen Anschaffungskosten von 19.325 EUR zu aktivieren.

b) Ermittlung der bilanziellen Abschreibungen im Anschaffungsjahr

Berechnungsgrundlage:



Im betrachteten Fall gilt (unter Bezugnahme auf die bilanziellen Anschaffungskosten und die Nutzungsdauer lt. AfA-Tabelle des Finanzministeriums):

Abschreibungsbetrag = (19.325,00 ./. 2.000,00) / 7 = 2.475,00 EUR/a.

Nach sieben Jahren sind über die bilanziellen Abschreibungen die Anschaffungskosten, abzüglich des Restwerts, nominal zurückgeflossen (= nominale Kapitalerhaltung als Merkmal der bilanziellen Anschreibung).