|
Musterantworten (KLR 1426) [1/3]
|
|
|
|
|
|
|
Anmerkungen:
Die nachstehenden
Ausführungen geht weit über das hinaus, was im Kern zur Lösung der
gestellten Aufgabe erforderlich wäre. Dies deshalb, weil es immens
wichtig ist, dass die Grundlagen der Ermittlung von bilanziellen
und kalkulatorischen Abschreibungen sowie von kalkulatorischen
Zinsen bei (künftigen) Bilanzbuchhalten wirklich "sitzen".
Nehmen Sie sich daher die Zeit, um sich die nachfolgend
beschriebenen Sachverhalte und Berechnungsschritte einzuprägen,
denn diese Thematik kommt in der Regel so oder so in der Prüfung
dran. Der Zugriff zu der in der Prüfung meist zugelassenen
"Formelsammlung" ist wenig hilfreich, wenn die Grundlagen der
Abschreibungs- und Zinsrechnung nicht ausreichend beherrscht
werden. Achten Sie ferner besonders auf den Ausweis der
Maßeinheiten! |
Musterantwort zu 1.17:
Kalkulatorische Kosten [Kalkulatorische Abschreibungen,
kalkulatorische Zinsen] |
|
a) Ermittlung der bilanziellen Anschaffungskosten
Anschaffungskosten sind
"die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen
Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen
betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie einzeln
zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten
gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen
Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind
abzusetzen." (Siehe auch § 255
HGB).
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten kann
folgendes Rechenschema genutzt werden:
|
Anschaffungspreis |
Kaufpreis (netto, ohne Umsatzsteuer) [EUR] |
+ |
Anschaffungsnebenkosten |
Transportversicherungen, Zölle, Montagekosten,
Notarkosten, Maklergebühren, Vermessungsgebühren,
Testkosten u. a. [EUR] |
+ |
nachträgliche Anschaffungskosten |
Kosten
für Straßenbau, Zubehörteile zu Anlagen und dgl.
[EUR] |
./. |
Anschaffungskostenminderungen |
Preisminderungen (Skonti, Boni) und andere
Preisnachlässe [EUR] |
= |
Anschaffungskosten |
zu
aktivierende Kosten [EUR] |
Im betrachteten Beispiel ist folgende Rechnung
aufzumachen:
Nr. |
Position |
Betrag [EUR] |
1 |
Listenpreis der Maschine netto (ohne USt.!) |
20.000,00 |
2 |
./. Lieferer-Rabatt [5 % von Pos. 1] |
1.000,00 |
3 |
= Bareinkaufspreis [EUR] |
19.000,00 |
4 |
./. Skonto [3 %, bezogen auf Pos. 3) |
570,00 |
5 |
= Zieleinkaufspreis |
18.430,00 |
6 |
+ Transport- und Versicherungskosten |
395,00 |
7 |
+ Montage- und Testkosten |
500,00 |
8 |
= Anschaffungskosten |
19.325,00 |
Die Maschine ist - bei Annahme und
Realisierung des vorliegenden Angebots - im Januar des Gj.
201x+1 mit bilanziellen Anschaffungskosten von
19.325 EUR zu aktivieren.
b)
Ermittlung der bilanziellen Abschreibungen im
Anschaffungsjahr
Berechnungsgrundlage:

Im betrachteten Fall gilt (unter Bezugnahme auf die
bilanziellen Anschaffungskosten und die Nutzungsdauer lt.
AfA-Tabelle des Finanzministeriums):
Abschreibungsbetrag = (19.325,00 ./. 2.000,00) / 7 =
2.475,00 EUR/a.
Nach
sieben Jahren sind über die bilanziellen
Abschreibungen die Anschaffungskosten, abzüglich des
Restwerts, nominal zurückgeflossen (=
nominale Kapitalerhaltung als Merkmal der bilanziellen
Anschreibung). |
|