2.3 Leistungsartenrechnung |
2.3.4 Erfolgsrechnung |
KLR 2342 [3/3] |
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d) Ermittlung des Betriebsergebnisses nach dem Umsatzkostenverfahren |
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Das Umsatzkostenverfahren ist
eine Absatz-Aufwands-Rechnung. Dies bedeutet, dass
im Bereich des Betriebsprozesses den in einer
Periode T erzielten Erlösen
aus Umsatz jene Herstellkosten
gegenübergestellt werden, die genau für diese
Umsätze aufgewendet wurden, unabhängig davon, in
welcher Periode diese Kosten angefallen sind.
Den Saldo aus
Umsatzerlösen und Herstellkosten der zur Erzielung
der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen liefert ein
Bruttoergebnis aus Umsatz. |
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Bei Bestandserhöhungen wird nur der Teil von den
Herstellkosten verrechnet, der auf den Umsatz entfällt.
Bei Bestandsminderungen werden den Herstellkosten
der betreffenden Periode jene Werte hinzugerechnet, die
auf Herstellkosten der abgesetzten Erzeugnisse früherer
Perioden entfallen. Andere aktivierte Eigenleistungen
finden beim Umsatzkostenverfahren keine Beachtung, da
diese Erträge zu keinen Umsatzerlösen führen.
Die
Gliederung der weiteren Aufwendungen erfolgt beim
Umsatzkostenverfahren nicht nach Inputgrößen wie
Materialeinsatz, Personaleinsatz u. a., sondern nach den
betrieblichen Funktionsbereichen. Zu diesen
Bereichen gehören - außer dem Herstellungsbereich (siehe
Herstellkosten) - vor allem der Verwaltungsbereich (mit
Verwaltungskosten) und der Vertriebsbereich (mit
Vertriebskosten). Oft werden auch die Kosten
für Forschung und Entwicklung gesondert in Ansatz
gebracht (siehe Bild 2.19).1 |
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Bild 2.19: Ermittlung des Betriebsergebnisses
(Umsatzkostenverfahren) |
Als Vorteil des Umsatzkostenverfahrens kann
angesehen werden, dass mit dieser Art der GuV-Rechnung der
Erfolg des Unternehmens aus Umsätzen in Relation zu den
genau dafür aufgewendeten Herstellkosten ins Zentrum der
Betrachtungen gerückt wird. Hinzu kommt gelegentlich
die Absicht, Externen den Einblick in interne
betriebswirtschaftliche Zusammenhänge im
Unternehmensprozess zu erschweren. Als Nachteil
des Umsatzkostenverfahrens wird angesehen, dass aus
den Daten der Erfolgsermittlung keine Angaben zur
Materialintensität (Relation Materialeinsatz zur
Gesamtleistung), zum Personalaufwand und zu den
Abschreibungen ableitbar sind. Hier liefert das
Gesamtkostenverfahren - wie dargestellt - bessere
Ansatzpunkte.
Das Umsatzkostenverfahren findet in
Deutschland nur in größeren Industrieunternehmen sowie im
Bereich des Handels Anwendung. Dies begründet sich vor
allem daraus, dass die Anwendung dieses Verfahrens einen
größeren Aufwand hinsichtlich der belegmäßigen
Dokumentation der Herstellkosten und hinsichtlich der
Abgrenzung der Vertriebs- und Verwaltungskosten erfordert,
der in keinem rechten Verhältnis zum
betriebswirtschaftlichen Aussagewert der so ermittelten
Ergebnisse steht.
International findet das
Umsatzkostenverfahren eine breite Anwendung, insbesondere
auch bei der Rechnungslegung nach den neuen International
Financial Reporting Standards (IFRS/IAS). |

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1
Siehe hierzu auch: |
COENENBERG, A. G./FISCHER, Th./GÜNTHER, Th.:
Kostenrechnung und Kostenanalyse, a. a. O. |
von KÄNEL, S.: WBT-Lernsoftware "Kaufmännische
Buchführung", a. a. O. |
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