2.3  Leistungsartenrechnung 
2.3.4  Erfolgsrechnung KLR 2342 [3/3]
d) Ermittlung des Betriebsergebnisses nach dem Umsatzkostenverfahren
Das Umsatzkostenverfahren ist eine Absatz-Aufwands-Rechnung. Dies bedeutet, dass im Bereich des Betriebsprozesses den in einer Periode T erzielten Erlösen aus Umsatz jene Herstellkosten gegenübergestellt werden, die genau für diese Umsätze aufgewendet wurden, unabhängig davon, in welcher Periode diese Kosten angefallen sind.
Den Saldo aus Umsatzerlösen und Herstellkosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen liefert ein Bruttoergebnis aus Umsatz.
Bei Bestandserhöhungen wird nur der Teil von den Herstellkosten verrechnet, der auf den Umsatz entfällt.
Bei Bestandsminderungen werden den Herstellkosten der betreffenden Periode jene Werte hinzugerechnet, die auf Herstellkosten der abgesetzten Erzeugnisse früherer Perioden entfallen.
Andere aktivierte Eigenleistungen finden beim Umsatzkostenverfahren keine Beachtung, da diese Erträge zu keinen Umsatzerlösen führen.

Die Gliederung der weiteren Aufwendungen erfolgt beim Umsatzkostenverfahren nicht nach Inputgrößen wie Materialeinsatz, Personaleinsatz u. a., sondern nach den betrieblichen Funktionsbereichen.
Zu diesen Bereichen gehören - außer dem Herstellungsbereich (siehe Herstellkosten) - vor allem der Verwaltungsbereich (mit Verwaltungskosten) und der Vertriebsbereich (mit Vertriebskosten). Oft werden auch die Kosten für Forschung und Entwicklung gesondert in Ansatz gebracht (siehe Bild 2.19).1
Bild 2.19: Ermittlung des Betriebsergebnisses (Umsatzkostenverfahren)
Als Vorteil des Umsatzkostenverfahrens kann angesehen werden, dass mit dieser Art der GuV-Rechnung der Erfolg des Unternehmens aus Umsätzen in Relation zu den genau dafür aufgewendeten Herstellkosten ins Zentrum der Betrachtungen gerückt wird.
Hinzu kommt gelegentlich die Absicht, Externen den Einblick in interne betriebswirtschaftliche Zusammenhänge im Unternehmensprozess zu erschweren.
Als Nachteil des Umsatzkostenverfahrens wird angesehen, dass aus den Daten der Erfolgsermittlung keine Angaben zur Materialintensität (Relation Materialeinsatz zur Gesamtleistung), zum Personalaufwand und zu den Abschreibungen ableitbar sind. Hier liefert das Gesamtkostenverfahren - wie dargestellt - bessere Ansatzpunkte.

Das Umsatzkostenverfahren findet in Deutschland nur in größeren Industrieunternehmen sowie im Bereich des Handels Anwendung. Dies begründet sich vor allem daraus, dass die Anwendung dieses Verfahrens einen größeren Aufwand hinsichtlich der belegmäßigen Dokumentation der Herstellkosten und hinsichtlich der Abgrenzung der Vertriebs- und Verwaltungskosten erfordert, der in keinem rechten Verhältnis zum betriebswirtschaftlichen Aussagewert der so ermittelten Ergebnisse steht.

International findet das Umsatzkostenverfahren eine breite Anwendung, insbesondere auch bei der Rechnungslegung nach den neuen International Financial Reporting Standards (IFRS/IAS).

1 Siehe hierzu auch:
COENENBERG, A. G./FISCHER, Th./GÜNTHER, Th.: Kostenrechnung und Kostenanalyse, a. a. O.
von KÄNEL, S.: WBT-Lernsoftware "Kaufmännische Buchführung", a. a. O.