2.3  Leistungsartenrechnung 
2.3.4  Erfolgsrechnung KLR 2341 [2/3]
b) Ermittlung des Betriebsergebnisses nach dem Gesamtkostenverfahren
Das Gesamtkostenverfahren ist eine Produktions-Aufwands-Rechnung. Dies bedeutet, dass im Bereich des Betriebsprozesses den hier erzielten Erträgen (= Gesamtleistung) die gesamten Aufwendungen im Betriebsprozess gegenübergestellt werden, unabhängig davon, ob die erstellten Erzeugnisse und Leistungen in dieser Periode verkauft wurden oder nicht.
Als Erstes wird eine periodenbezogene Gesamtleistung ermittelt. In diese Gesamtleistung gehen die Umsatzerlöse der Periode, die vorzeichenbehafteten Bestandsänderungen bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie aktivierte Eigenleistungen ein (siehe Bild 2.18).

Die Aufwendungen werden dabei nach den typischen Aufwandsarten Materialaufwand, Personalaufwand und Abschreibungen und sonstigen Kosten gegliedert.1
Bild 2.18: Ermittlung des Betriebsergebnisses (Gesamtkostenverfahren)
Die Vorteile dieses Verfahrens werden - im Vergleich zum Umsatzkostenverfahren - darin gesehen, dass bei diesem Verfahren die Erträge und die Aufwendungen im Betriebsprozess nach klassischen Gliederungen ausgewiesen werden.
Die Daten aus der GuV-Rechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erlauben somit spezielle Betriebs- und Periodenvergleiche, die angesichts der Einflüsse der Personalnebenkosten sowie steigender Rohstoff- und Energiepreise auf die Entwicklung des Gewinns der Unternehmen von besonderer Bedeutung sind.

Das Gesamtkostenverfahren findet in Deutschland breite Anwendung.

1 Siehe hierzu auch:
COENENBERG, A. G./FISCHER, Th./GÜNTHER, Th.: Kostenrechnung und Kostenanalyse, a. a. O.
von KÄNEL, S.: WBT- Lernsoftware "Kaufmännische Buchführung", a. a. O.