2.3 Leistungsartenrechnung |
2.3.4 Erfolgsrechnung |
KLR 2341 [2/3] |
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b) Ermittlung des Betriebsergebnisses nach dem
Gesamtkostenverfahren |
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Das Gesamtkostenverfahren ist
eine Produktions-Aufwands-Rechnung. Dies bedeutet,
dass im Bereich des Betriebsprozesses den hier
erzielten Erträgen (= Gesamtleistung) die
gesamten Aufwendungen im Betriebsprozess
gegenübergestellt werden, unabhängig davon, ob die
erstellten Erzeugnisse und Leistungen in dieser
Periode verkauft wurden oder nicht. |
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Als Erstes wird eine periodenbezogene Gesamtleistung
ermittelt. In diese Gesamtleistung gehen die
Umsatzerlöse der Periode, die vorzeichenbehafteten
Bestandsänderungen bei unfertigen und fertigen
Erzeugnissen sowie aktivierte Eigenleistungen ein
(siehe Bild 2.18).
Die
Aufwendungen werden dabei nach den typischen Aufwandsarten
Materialaufwand, Personalaufwand und Abschreibungen und
sonstigen Kosten gegliedert.1 |
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Bild 2.18: Ermittlung des Betriebsergebnisses
(Gesamtkostenverfahren) |
Die Vorteile dieses Verfahrens werden - im Vergleich zum
Umsatzkostenverfahren - darin gesehen, dass bei diesem
Verfahren die Erträge und die Aufwendungen im
Betriebsprozess nach klassischen Gliederungen ausgewiesen
werden. Die Daten aus der GuV-Rechnung nach dem
Gesamtkostenverfahren erlauben somit spezielle Betriebs-
und Periodenvergleiche, die angesichts der Einflüsse der
Personalnebenkosten sowie steigender Rohstoff- und
Energiepreise auf die Entwicklung des Gewinns der
Unternehmen von besonderer Bedeutung sind.
Das
Gesamtkostenverfahren findet in Deutschland breite
Anwendung. |

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1
Siehe hierzu auch: |
COENENBERG, A. G./FISCHER, Th./GÜNTHER, Th.:
Kostenrechnung und Kostenanalyse, a. a. O. |
von KÄNEL, S.: WBT- Lernsoftware "Kaufmännische
Buchführung", a. a. O. |
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