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2.2 Kostenartenrechnung |
2.2.2 Erfassung ausgewählter Kostenarten |
KLR 2222 [3/3] |
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c) Steuern, Gebühren, Beiträge, Umlagen, Versicherungen |
Die in der Buchführung auf den Konten der Kontengruppe
"Steuern" erfassten Steuern, Gebühren, Abgaben, Beiträge,
Umlagen und Versicherungsprämien sind ihrer
betriebswirtschaftlichen Natur nach Gemeinkosten.
Bei den Steuern ist allerdings zu
beachten, dass nicht alle in der Buchführung erfassten
Beträge "unbesehen" in die KLR zu übernehmen sind.
Hier sind folgende Zusammenhänge zu beachten: :
Steuern, die keine Kosten sind |
Steuern, die als Kosten zu verrechnen
sind |
Umsatzsteuer |
aktivierte Grunderwerbssteuer (mit Verteilung
auf Abrechnungszeiträume) als indirekte
Kostensteuer |
Einkommen-, Kirchen- und Erbschaftssteuer des
Unternehmers; Körperschaftssteuer bei
Kapitalgesellschaften als Personensteuern |
Kfz-Steuer für Firmenfahrzeuge, Gewerbesteuer,
Grundsteuer für Betriebsgrundstücke als
direkte Kostensteuern,
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Grundsteuer für betrieblich nicht genutzte
Grundstücke des Anlagevermögens als neutrale
Steuer |
Umsatzsteuer bei nicht zum Vorsteuerabzug
berechtigten Kleingewerbetrieben |
Bei Versicherungsprämien ist der dargestellte
Zusammenhang zu den kalkulatorischen Wagnissen zu
beachten. |
d) Verschiedene Gemeinkosten |
Bei den in der Buchführung in verschiedenen Kontengruppen
erfassten weiteren betrieblichen Aufwendungen handelt es
sich in der Regel um Positionen, die in der KLR den
Gemeinkosten zuzuordnen sind.
Dies betrifft
vor allem die getätigten bzw. verursachten Aufwendungen
für
- Miete, Pacht,
- Büromaterial, Telefon, Fax,
Internetnutzung, Postgebühren,
- Fachbücher,
Fachzeitschriften,
- Reparaturen,
- Werbung, Reisekosten, Beratung,
- externe Buchführung und Prüfung des
Jahresabschlusses
und dgl. mehr.
Günstig für das
Verrechnen der hierzu anfallenden Kosten ist, wenn der im
Unternehmen verwendete Kontenplan der Buchführung eine
problemlose Übernahme der Beträge in die
Kostenartenrechnung und – wo immer möglich – in die
Kostenstellenrechnung sicherstellt. Das Verrechnen dieser
Kosten wird zudem dadurch erleichtert, dass es zu vielen
der oben genannten Positionen ohnehin Monatsabrechnungen
gibt (siehe Miete, Pacht, Kommunikation u. a.).
Gemeinkosten haben die negative Eigenschaft, dass sie
schnell "ausufern", wenn keine diesbezügliche
Kostenüberwachung erfolgt. Im System der KLR ist somit
darauf zu achten, dass die Kosten in diesen Kostenarten
den jeweiligen Kostenstellen verursachungsgerecht
zugerechnet werden, denn KLR ist mit "Kosten- und
Leistungsrechnung" zu übersetzen und es ist daher immer
nachzufragen, welcher Nutzen, welche Leistung (im
weitesten Sinne) hinter den verursachten Kosten dieser
Kostengruppe steht.
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