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2.2 Kostenartenrechnung |
2.2.2 Erfassung ausgewählter Kostenarten |
KLR 2221 [2/3] |
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b) Personalkosten |
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Die Personalkosten umfassen alle in Geld
bewerteten Aufwendungen, die auf der Grundlage
arbeitsvertraglicher, tarifvertraglicher und
unternehmensinterner Vereinbarungen sowie
entsprechend gesetzlichen Vorschriften für die
Inanspruchnahme des Einsatzfaktors „Arbeit“ in
Form von Entgelt, aber auch in Form von Natural-
und Dienstleistungen an Arbeitnehmer vom
Unternehmen zu tragen und die direkt oder indirekt
mit dem Prozess der Leistungserstellung und
-verwertung verbunden sind.
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Zu den Personalkosten zählen vor allem:
- bezahlte Löhne
und Gehälter,
- der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen
Sozialversicherung,
- die Beiträge zur
Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung),
- die tariflichen und
freiwilligen Sozialleistungen,
- Kosten für das
Personalleasing (z. B. für Zeitarbeiter entsprechend den
Bestimmungen der Arbeitnehmerüberlassung),
- freiwillige Leistungen wie Urlaubslöhne, 13. Gehalt,
Weihnachtsgratifikationen, Beihilfen und anderes,
- in
Geld bewerte Gewährung von Naturalleistungen an
Arbeitnehmer (z. B. Bereitstellung eines Firmenautos auch
zur privaten Nutzung) sowie
- sonstige Personalzusatz-
und Personalnebenkosten.
Die in der entsprechenden
Kontengruppe (Kontengruppen 62, 63, 64 und 66
im
IKR) erfassten Personalaufwendungen werden in der
Regel direkt als Personalkosten in die Ergebnistabelle und
dann in die KLR übernommen:
Konto |
Inhalt |
Konto |
Inhalt |
6200 |
Löhne, einschließlich Zuschläge |
6400 |
AG-Anteil SV (Lohnbereich) |
6230 |
Freiwillige Zuwendungen |
6410 |
AG-Anteil SV (Gehaltsbereich) |
6250 |
Sachbezüge |
6420 |
Beiträge Berufsgenossenschaft |
6260 |
Vergütung für gewerblich
Auszubildende |
6440 |
Beiträge zur Altersversorgung |
6300 |
Gehälter |
6640 |
Aufwendungen Aus- und Weiterbildung |
6320 |
sonst. betriebliche und tarifliche
Aufwendungen |
6670 |
Aufwendungen soziale Einrichtungen |
Zur Beachtung: Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) wird
das gezahlte Gehalt für den oder die Geschäftsführer als
Aufwand erfasst und gebucht. Diese Größe geht damit direkt
als Personalkosten in die KLR ein. Bei
Personenunternehmen (Einzelunternehmen,
Personengesellschaften) ist ein kalkulatorischer
Unternehmerlohn anzusetzen. Es handelt sich hierbei um
Zusatzkosten. In der Ergebnistabelle sind entsprechende
kostenrechnerische Korrekturen vorzunehmen.
Im Hinblick auf eine ordnungsgemäße
Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung müssen die
Personalkosten, darunter auch der kalkulatorische
Unternehmerlohn in Personenunternehmen, in
Personaleinzelkosten für produktive Leistungen) und in Personalgemeinkosten
für dispositive, unproduktive Leistungen gegliedert werden.
Daten aus der Buchführung: Die
Aufgaben der Lohn- und Gehaltsrechnung wird in den
Unternehmen in der Regel in der eigenständigen
Lohnbuchhaltung als Vorsystem der Finanzbuchführung oder
auch über externe Dienstleister (z. B. Steuerberater)
wahrgenommen. Maßgebend für die Kostenrechnung sind
die jeweiligen Bruttolöhne bzw. Bruttogehälter der
Arbeitnehmer sowie im Weiteren die auf gesonderten Konten
ausgewiesenen gesetzlichen sozialen Abgaben, die Beiträge
zur Unfallversicherung, die freiwillig gewährten
betrieblichen Sozialleistungen und die Beträge zu
sonstigen, auch in der Kostenrechnung zu erfassenden
Personalaufwendungen. Fertigungslöhne als Akkordlöhne
sowie auftragsbezogene Zeitlöhne werden als
Fertigungseinzelkosten in die Kostenrechnung übernommen. Zu beachten ist allerdings, dass auch diese Positionen in
Situationen schwankender Beschäftigung Fixkostenanteile
enthalten können, so dass sich die Kostengrößen nicht
streng proportional zur Ausbringungsmenge verhalten. Andere
Fertigungszeitlöhne sowie die Gehaltskosten werden im
Hinblick auf die Kostenträger als fixe Gemeinkosten
behandelt, in der Kostenstellenrechnung können sie aber
als Einzelkosten behandelt werden, sofern eine eindeutige
Zuordnung zu den jeweiligen Kostenstellen vorgenommen
werden kann. Weitere
Abgrenzungsprobleme zwischen den Daten der Buchführung und
der KLR treten bei Personalkosten dann auf, wenn
Urlaubsgeld und/oder Weihnachtsgeld sowie ein sog.
13. Monatsgehalt gezahlt wird. Während die Buchung
dieser Vorgänge in jenem Monat durchgeführt werden muss,
in dem die Zahlungen tatsächlich erfolgen, werden die
Zahlungsbeträge in der KLR in der Regel "gezwölftelt", um
eine gleichmäßige Verteilung der Kosten über alle Monate
des Jahres zu sichern. Zu beachten ist ferner, dass es heute durch
den Einsatz technischer Mittel der elektronischen
Betriebsdatenerfassung (im Prozess der
Leistungserstellung) und von elektronischen
Zeiterfassungsgeräten (in anderen Leistungsbereichen des
Unternehmens) möglich ist, der KLR eine Vielzahl sehr
differenzierter Daten zu Ist-Arbeitszeiten,
Ist-Leistungsmengen und auftragsbezogenen
Ist-Arbeitszeitaufwendungen zur Verfügung zu stellen, aus
denen unter Einbeziehung von „Faktorpreisen“ der Lohn- und
Gehaltsrechnung auch differenzierte Aussagen zu
Personalkosten abgeleitet werden können.
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