1.4 Inhalt, Aufgaben und Organisation der KLR |
1.4.2
Organisation und Systeme der KLR |
KLR 1420 [1/5] |
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a) Drei-Stufen-System (Vollkostenrechnung) |
Die Kosten- und Leistungsrechnung wird in allen
Anwendungsbereichen (Wirtschaft, aber auch im Bereich der
öffentlichen Verwaltungen) nach dem bewährten Grundkonzept
der Gliederung nach Kostenartenrechnung,
Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung
organisiert.. Dies wird auch als das
Drei-Stufen-System der KLR bezeichnet (siehe
Bild 1.24).
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Bild 1.24: Drei-Stufen-System der KLR |
Kosten- und Leistungsartenrechnung
Ausgangspunkt der gesamten Kosten- und Leistungsrechnung
ist die Erfassung und Gruppierung der Kosten nach
Kostenarten sowie ggf. der
Leistungen nach Leistungsarten. Dies erfolgt stets
bezogen auf eine Abrechnungsperiode, die in der Regel
einen Monat umfasst.
Die hierfür
benötigten Daten entstammen entweder der Finanzbuchführung
oder vorgelagerten Rechnungen (wie Materialrechnung, Lohn-
und Gehaltsrechnung, Anlagenrechnung u. a.). Sie werden
dann über eine Abgrenzungsrechnung in die KLR
überführt. Weitere Details werden in Kapitel 2
dieses Lernmoduls erörtert.
Kosten- und Leistungsstellenrechnung
Aufgabe der Kosten- und Leistungsstellenrechnung
ist es, die erfassten Kosten - nach Kostenarten - sowie
ggf. die erbrachte Leistung - nach Leistungsarten - dem
Ort ihrer Entstehung zuzurechnen. Als
Kostenstellen werden dabei jene
Verantwortungsbereiche betrachtet, die in der jeweiligen
Einrichtung wie Abteilungen, Dezernate zugleich
Organisationseinheiten im Sinne von Leistungsstellen
darstellen. Weitere Details werden in Kapitel
3 dieses Lernmoduls erörtert.
Kostenträgerrechnung
Die dritte Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung ist die
Kostenträgerrechnung.
Sie wird in zwei Formen durchgeführt, und zwar
a) als Kostenträgerzeitrechnung (= kurzfristige
Erfolgsrechnung) und b) als
Kostenträgerstückrechnung (= Kalkulation).
Weitere Details werden in Kapitel 4
dieses Lernmoduls erörtert. |
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