1.4  Inhalt, Aufgaben und Organisation der  KLR
1.4.2   Organisation und Systeme der KLR KLR 1420 [1/5]
a) Drei-Stufen-System (Vollkostenrechnung)
Die Kosten- und Leistungsrechnung wird in allen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, aber auch im Bereich der öffentlichen Verwaltungen) nach dem bewährten Grundkonzept der Gliederung nach Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung organisiert.. Dies wird auch als das Drei-Stufen-System der KLR bezeichnet (siehe Bild 1.24).
Bild 1.24: Drei-Stufen-System der KLR
Kosten- und Leistungsartenrechnung
Ausgangspunkt der gesamten Kosten- und Leistungsrechnung ist die Erfassung und Gruppierung der Kosten nach Kostenarten sowie ggf. der Leistungen nach Leistungsarten. Dies erfolgt stets bezogen auf eine Abrechnungsperiode, die in der Regel einen Monat umfasst.

Die hierfür benötigten Daten entstammen entweder der Finanzbuchführung oder vorgelagerten Rechnungen (wie Materialrechnung, Lohn- und Gehaltsrechnung, Anlagenrechnung u. a.). Sie werden dann über eine Abgrenzungsrechnung in die KLR überführt.
Weitere Details werden in Kapitel 2 dieses Lernmoduls erörtert.
 
Kosten- und Leistungsstellenrechnung
Aufgabe der Kosten- und Leistungsstellenrechnung ist es, die erfassten Kosten - nach Kostenarten - sowie ggf. die erbrachte Leistung - nach Leistungsarten - dem Ort ihrer Entstehung zuzurechnen.
Als Kostenstellen werden dabei jene Verantwortungsbereiche betrachtet, die in der jeweiligen Einrichtung wie Abteilungen, Dezernate zugleich Organisationseinheiten im Sinne von Leistungsstellen darstellen.
Weitere Details werden in Kapitel 3 dieses Lernmoduls erörtert.

Kostenträgerrechnung
Die dritte Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung ist die Kostenträgerrechnung. Sie wird in zwei Formen durchgeführt, und zwar

    a) als Kostenträgerzeitrechnung (= kurzfristige Erfolgsrechnung) und
    b) als Kostenträgerstückrechnung (= Kalkulation).

Weitere Details werden in Kapitel 4 dieses Lernmoduls erörtert.