1.4 Inhalt, Aufgaben und Organisation der KLR |
1.4.1 Inhalt und Aufgaben |
KLR 1413 [4/5] |
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e) Überwachung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit |
Eingeordnet in die generelle Überwachungs- und
Kontrollfunktion des Rechnungswesens ergibt sich für die
KLR die spezielle Aufgabe, die Wirtschaftlichkeit
im Geschäftsbetrieb eines Unternehmens (als Ganzes oder
auch in Teilbereichen) als Verhältnis der erbrachten
Leistung zu den dafür verursachten
Kosten zu überwachen und zu kontrollieren, zumal
die „Wirtschaftlichkeit“ ein wichtiges Maß zur Beurteilung
des Wirkungsgrades in diesem Prozess ist
(siehe Bild 1.22).
Zielsetzung
kann nur sein, einen Wirkungsgrad größer 1,0
zu erreichen, das heißt, wenn der Werteeinsatz als
Eingangsgröße des Prozesses beispielsweise 100,00 EUR
beträgt, muss als Ausgangsgröße des Prozesses eine
Leistung von mehr als 100,00 EUR erreicht werden. |
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Bild 1.22: Aufgaben/Zwecke der KLR (Übersicht) |
Dabei ist zu sichern, dass möglichst die Einflüsse von
Preisänderungen bei Beschaffungs- und
bei Absatzgütern eliminiert werden, damit im
Periodenvergleich keine durch Preiseinflüsse verfälschten
Ergebnisse ermittelt werden. |
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