2.3 Wirtschaftskybernetik und Controlling |
Kyb 2311 [2/4] |
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2.3.1 Controlling: Gegenstand und Inhalt |
b) Einordnung des Controllings |
Um die Einordnung des Controllings in den Prozess der
Führung eines Unternehmens und damit zugleich den Inhalt
dieses Aufgabengebietes zu verdeutlichen, eignet sich eine
zweidimensionale Systematik der betrieblichen Funktionen:
Die erste Dimension dieser Systematik geht von der
Frage aus, welche Sachfunktionen bzw.
Grundfunktionen ein Unternehmen zu realisieren
hat. Unter diesem Aspekt unterscheiden wir die
Grundfunktionen
- Beschaffung der Leistungsfaktoren,
- Leistungserstellung (Produktion),
- Leistungsverwertung (Absatz, Vertrieb) und - mit
diesen drei Funktionen verbunden -
- Finanzierung des Unternehmens.
Da diese Grundfunktionen sich nicht "von selbst"
vollziehen, bedarf es der Wahrnehmung entsprechender
Führungsfunktionen. Zu dieser zweiten Dimension
gehören vor allem
- die eigenständige Planung der Tätigkeit des
Unternehmens (insgesamt und aller vier
Grundfunktionen),
- die Organisation der Umsetzung der geplanten
Aufgaben (insgesamt und in den Grundfunktionen),
- die operative Steuerung der Durchführung der
Leistungsprozesse (insgesamt und in den vier
Grundfunktionen) sowie
- die Kontrolle und Analyse der Ergebnisse der
Tätigkeit der Einrichtung (insgesamt und in den vier
Grundfunktionen.
Die Darstellung in Bild 2.10 soll
diese Zusammenhänge verdeutlichen.
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Bild 2.10: Zur Einordnung des Controllings |
Aus dem bisher Gesagten leitet sich folgerichtig ab, dass
das Controlling einerseits das
Aufgabengebiet der Planung
(betriebswirtschaftliche Zielvorgaben u. a.) und
andererseits das Aufgabengebiet der
betriebswirtschaftlichen Kontrolle und Analyse
der Tätigkeit des Unternehmens erfasst
und mit wirksamen Methoden und Instrumenten unterstützt.
Ergebnisse des Controllings fließen - unter Kosten-,
Leistungs- und Finanzierungsgesichtspunkten - in die
Organisation und operative
Steuerung der Durchführung der Leistungsprozesse
(nach Sachfunktionen) ein.
Somit gilt:
Controlling ist als Instrument der
betriebswirtschaftlichen Steuerung des Geschäftsbetriebs
von Unternehmen zu nutzen! |
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