1.4 Information und Kommunikation |
1.4.3
Informationsprozesse |
Kyb 1432 [3/5] |
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c) Informationsbe- und -verarbeitung |
Da Informationsbeschaffung mit Aufwand verbunden ist, muss
stets eine Kosten-Nutzen-Betrachtung angestellt werden.
Dies gilt insbesondere dann, wenn gewonnene Informationen
noch nicht in einer verarbeitbaren bzw. für Steuerzwecke
nutzbaren Form vorliegen. |
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Unter Informationsbe- und -verarbeitung
ist der Gesamtprozess der zweckbestimmten
Aufbereitung von Informationen
(durch Selektieren, Ordnen, Zusammenfassen und
Verdichten der vorliegenden Daten und
Informationen) sowie der Verarbeitung
von Einzelangaben zu aggregierten Daten (z.B.
Berechnungsergebnisse) sowie zu komplexeren
Aussagen mit entsprechendem Neuigkeitswert - in
Bezug zum gegebenen Informationsbedarf - zu
verstehen.
In diesen Prozess der
Informationsbe- und -verarbeitung werden hierfür
geeignete Methoden der Statistik, der
Prognose- und Planungsrechnung sowie
entsprechende Softwaretools der
Datenanalyse, der Kalkulation u. a. in Verbindung
mit der EDV eingesetzt. |
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Aus kybernetischer Sicht interessieren hierbei vor allem
jene Prozesse der Informationsverarbeitung, die mit der
Vorbereitung von Entscheidungen und mit der
Entscheidungsfindung im Steuerprozess in Verbindung
stehen. Ferner geht es dabei immer um die Frage, ob der
Prozess der Informationsverarbeitung formalisierbar
und im weiteren algorithmierbar ist. Hier gibt
es wieder enge Beziehungen zwischen Kybernetik
und Künstlicher Intelligenz (automatisierte
Wissensverarbeitung u. a.). |
d) Informationsspeicherung |
Unabdingbarer Bestandteil von Informationsprozessen ist
seit jeher die Speicherung von Angaben, Mitteilungen und
dgl. auf dafür geeigneten Speichermedien. Das
Erfordernis der Informationsspeicherung ergibt sich zum
Einen aus dem zeitlichen Auseinanderfall der
Teilvorgänge Informationsgewinnung,
Informationsverarbeitung und Informationsnutzung und zum
Anderen aus dem Bedürfnis, auf Informationen - je nach
Bedarf - immer wieder zurückgreifen zu wollen oder aber
aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu Dokumentations- und
Aufbewahrungspflichten von persönlichen oder
unternehmensbezogenen Informationen. |
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Unter Informationsspeicherung ist
im hier betrachteten Zusammenhang die "Ablage" von
Daten und Informationen auf einem geeigneten
Speichermedium in der Weise zu verstehen, dass die
so "abgelegten" Daten und Informationen jederzeit
und ohne Informationsverlust wieder für eine
Nutzung reproduziert werden können. |
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Außer dem menschlichen Gedächtnis (mit begrenzter
Speicherfähigkeit) kommen Speichermedien vor
allem in Frage:
- Papier (Belege, Formulare, Pläne, Listen,
Karteikarten, Zeichnungen, Memo-Zettel u. a.),
- EDV-Speicher (Diskette, CD-ROM, DVD, Festplatte,
Magnetband, Stick u. a.),
- Mikrofilme u. a.
Die Speicherung von Daten und Informationen erfolgt dabei
in der Regel nach bestimmten Ordnungsprinzipien
(z. B. nach der zeitlichen Ordnung, nach der sachlichen
Ordnung oder aber aus menschlicher Sicht - chaotisch, d.
h. nach "freien Plätzen", z. B. auf der Festplatte eines
Computers).
Zu unterscheiden ist ferner die
Speicherung von Daten und Informationen im
Original (z. B. handgeschriebenes Journal in der
Buchführung, Personalakten, notariell beglaubigte Urkunden
und dgl.) oder aber in einer verschlüsselten Form
(bei EDV-Speichermedien) oder auch als Kopie
von Originalen.
Mit der Entwicklung einer immer
leistungsfähigeren Informationstechnik
hat sich heute die Speicherung von Daten und Informationen
vom Speichermedium "Papier" eindeutig auf
elektronische Speichermedien verlagert. Die heute
fast unbegrenzten Speicherkapazitäten haben aber auch ihre
"Schattenseiten" und diese bestehen vor allem darin, dass
"alles Mögliche gespeichert werden kann
und wird", dass es oft eines erheblichen
Zeitaufwandes bedarf, um Daten und Informationen wieder
für eine Nutzung "aufzufinden", ferner in der Gefahr, dass
sich Nicht-Berechtigte den Zugang zu vertraulichen Daten
und Informationen verschaffen ("Hacker-Angriffe") oder
gespeicherte Daten zerstören ("Viren") u. a. m.
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die
ständige Aktualisierung von
"Bewegungsdaten", insbesondere in der Internet-
Präsenz des Unternehmens. Hierfür eignen sich die
Gestaltung sog. dynamischer Webseiten, verbunden
mit "Suchfunktionen", "Kontakt"-Seiten u. a. |
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