1.2  Systeme und Prozesse
1.2.2   Prozesse und Prozessorientierung Kyb 1223 [4/4]
d) Algorithmierung von Steuerprozessen
Inwieweit die Basisprozesse in einem definierten System zu den gewünschten Ergebnissen führen, hängt maßgeblich von der Qualität der zugehörigen Steuerprozesse ab.
Diese Prozesse sind ihrer Natur nach Informationsprozesse und ihr Vollzug unterliegt einer charakteristischen Logik, die sich darin äußert, dass die Ablauffolge der einzelnen Operationen im Steuerprozess davon bestimmt wird, inwieweit bestimmte Bedingungen erfüllt oder nicht erfüllt sind.
Dies führt uns zum Begriff des Steueralgorithmus und zur Aufgabe der Algorithmierung von Steuerprozessen.

Unter einem Steueralgorithmus ist eine exakte Vorschrift zu verstehen, die den Vollzug der einzelnen Operationen im Steuerprozess vom Erfülltsein/Nicht-Erfülltsein definierter Bedingungen beschreibt.
Für die Darstellung von Steueralgorithmen werden Symbolsprachen wie auch algorithmische Sprachen1 (Programmiersprachen) verwendet.
Die technische Umsetzung von Algorithmen ermöglicht die Automatisierung von Produktions-, Steuer- und Informationsprozessen,
Wiederholung des Beispiels "Abfolge der Tätigkeiten vom Bestellvorgang" (siehe Aufgabe 2, Seite Kyb 1120)

Folgende Aktivitäten (= Operationen) können abgegrenzt werden:

(1) Ermittlung des aktuellen Lagerbestandes bt an Rohstoffen R am Ende eines Arbeitstage t. Dabei gilt:   bt = bt-1 + qt - yt.
In Worten: Aktueller Bestand am Ende des Tages t ermittelt sich aus dem Lagerbestand am Vortag t-1, plus einem Zugang qt und abzüglich einem Abgang yt am Tage t. Diese Operation bezeichnen wir mit "Messen M".

(2) Vergleichen des ermittelten aktuellen Bestandes bt mit dem Grenzwert bu und Ermittlung der Abweichung  bo - b. Diese Operation bezeichnen wir mit "Vergleichen
Δ". Nur im Falle, dass b < bu gilt, wird ein Entscheidungsvorgang eingeleitet.

(3) Treffen einer Entscheidung nach der definierten Entscheidungsregel (Operation "Entscheiden E").

(4) Umsetzen der Entscheidung E, entweder keine Bestellung veranlassen oder aber die Bestellung mit der Größe q auslösen. Diese Aktivität bezeichnen wir als "Steuerung U".

Die Arbeit des Steuerorgans kann dann durch folgendes logische Schema (= Symbolsprache) durchzuführender Operationen beschrieben werden:
Je nachdem, ob die Bedingung p erfüllt ist (p = 1) oder nicht erfüllt ist (p = 0) ergibt sich folgende Abfolge der Operationen:
Weitere Sachverhalte zu Steueralgorithmen werden im nachfolgenden Abschnitt 1.3 erörtert.

1 Programmiersprachen: ALGOL, BASIC, C++, FORTRAN, JAVA, JavaScript, PASCAL u. a.