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1.2 Systeme und Prozesse |
1.2.2 Prozesse und Prozessorientierung |
Kyb 1223 [4/4] |
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d) Algorithmierung von Steuerprozessen |
Inwieweit die Basisprozesse in einem definierten System zu
den gewünschten Ergebnissen führen, hängt maßgeblich von
der Qualität der zugehörigen Steuerprozesse
ab. Diese Prozesse sind ihrer Natur nach
Informationsprozesse und ihr Vollzug unterliegt
einer charakteristischen Logik, die sich
darin äußert, dass die Ablauffolge der
einzelnen Operationen im Steuerprozess davon bestimmt
wird, inwieweit bestimmte Bedingungen
erfüllt oder nicht erfüllt sind. Dies führt uns zum
Begriff des Steueralgorithmus und zur
Aufgabe der Algorithmierung von
Steuerprozessen. |

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Unter einem
Steueralgorithmus ist eine exakte
Vorschrift zu verstehen, die den Vollzug der
einzelnen Operationen im Steuerprozess vom
Erfülltsein/Nicht-Erfülltsein definierter
Bedingungen beschreibt. Für die Darstellung von
Steueralgorithmen werden Symbolsprachen
wie auch algorithmische Sprachen1
(Programmiersprachen) verwendet. Die technische
Umsetzung von Algorithmen ermöglicht die
Automatisierung von Produktions-, Steuer-
und Informationsprozessen, |
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Wiederholung des Beispiels "Abfolge der
Tätigkeiten vom Bestellvorgang" (siehe
Aufgabe 2, Seite
Kyb 1120)
Folgende Aktivitäten (=
Operationen) können abgegrenzt werden:
(1)
Ermittlung des aktuellen Lagerbestandes bt
an Rohstoffen R am Ende
eines Arbeitstage t. Dabei gilt: bt =
bt-1 + qt - yt.
In Worten: Aktueller Bestand am Ende des Tages t
ermittelt sich aus dem Lagerbestand am Vortag
t-1, plus einem Zugang qt
und abzüglich einem Abgang yt
am Tage t. Diese Operation bezeichnen wir mit "Messen
M".
(2)
Vergleichen des ermittelten aktuellen Bestandes
bt mit dem Grenzwert bu
und Ermittlung der Abweichung bo - b.
Diese Operation bezeichnen wir mit "Vergleichen
Δ". Nur im Falle, dass b <
bu
gilt, wird ein Entscheidungsvorgang eingeleitet.
(3) Treffen einer Entscheidung nach
der definierten Entscheidungsregel (Operation "Entscheiden
E").
(4) Umsetzen der
Entscheidung E, entweder keine Bestellung
veranlassen oder aber die Bestellung mit der Größe
q auslösen. Diese Aktivität bezeichnen wir als "Steuerung
U".
Die Arbeit des Steuerorgans kann dann
durch folgendes logische Schema (= Symbolsprache)
durchzuführender Operationen beschrieben werden: |
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Je nachdem, ob die Bedingung p erfüllt ist (p = 1)
oder nicht erfüllt ist (p = 0) ergibt
sich folgende Abfolge der Operationen: |
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Weitere Sachverhalte zu Steueralgorithmen werden im
nachfolgenden Abschnitt 1.3 erörtert. |

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1
Programmiersprachen: ALGOL,
BASIC, C++, FORTRAN, JAVA, JavaScript,
PASCAL u. a. |
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