5.1 Phase 1: Kapitalbeschaffung |
5.1.2 Probleme bei der
Kapitalbeschaffung |
UNT 5120 [1/1] |
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Aufbringen eigener Mittel |
In der Praxis vollzieht sich die Kapitalbeschaffung in der
Regel nicht problemlos:
Falls
mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen wollen,
werden vorherige Zusagen zum Aufbringen von
Eigenmitteln später oft nicht eingehalten.
So
kann es ein, dass die eingeplanten bzw. zugesagten
liquiden Mittel nicht mehr im vollen Umfang verfügbar sind
oder Partner letztlich doch das Risiko scheuen, "ihr Geld"
in ein "Risiko-Unternehmen" zu stecken.
Auch in
Bezug auf das Einbringen von eigenen Sachanlagen (wie
Computer, Fahrzeuge und dgl.) kann es Probleme geben, vor
allem im Hinblick auf eine reale Bewertung dieser
Sachanlagen. |
Aufbringen von Fördermitteln
und Krediten |
Auch die tatsächliche Bereitstellung von beantragten
Förderkrediten läuft gleichfalls nicht immer
reibungslos ab. Nicht immer wird der entsprechende
Antrag von der Hausbank wirksam unterstützt, denn
Banken sind nicht verpflichtet, KfW- oder ERP-Kredite zu
vermitteln. Auch sind Förder-Banken nicht verpflichtet,
jeden gestellten Antrag eines Gründers zu bestätigen bzw.
zu genehmigen.
Zu beachten ist hier ferner vor
allem die "Vor-Beginn-Klausel": Diese
Klausel besagt, dass ein Gründer, der für die Finanzierung
eines Vorhabens Fördermittel einsetzen will, das Vorhaben
erst dann beginnen darf, wenn ein Entscheid über die
Bewilligung und Bereitstellung dieser Mittel getroffen
wurde.
Die Gewährung von Krediten
durch die Hausbank oder andere Kreditinstitute hängt
maßgeblich davon ab, inwieweit die betreffende Bank die
Erfolgschancen des Gründungsvorhaben
einschätzt und ferner, welche beleihungsfähige
Sicherheiten der Antragsteller (hier: Gründer)
vorweisen kann. Allerdings scheuen Banken oft den
Aufwand, der mit der Überprüfung der Erfolgschancen eines
Gründungsvorhabens verbunden ist. Auch
negative Bonitätseinträge bei der Schufa
können dazu führen, dass Kreditanträge bzw.
frühere Kreditzusagen seitens der betreffenden Bank nicht
bewilligt werden.
Kurzum: In der Phase der
Kapitalbeschaffung müssen Unternehmensgründer
schon zeigen, ob sie über "gute Nerven" und Stehvermögen
verfügen. |
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