Musterantworten  (KLR 5110)      [2/4]

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Musterantwort zu 5.01: Inhalt und Aufgabenbereiche des Kostenmanagements
Kostenplanung
Die Kostenplanung ist im System der Unternehmensplanung ein Instrument zur Vorausbestimmung und Vorgabe von Kosten nach Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern in Abhängigkeit von der geplanten Entwicklung der Leistung in definierten Vorschauzeiträumen (Monat, Quartal, Jahr).

Bestandteil der Kostenplanung ist auch die Ermittlung und Vorgabe von Kostenbudgets, Plankostenverrechnungssätzen für die Kalkulation von Kosten und Preisen sowie die Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität des Betriebsprozesses.

Dabei sind - in Auswertung von Kostenanalysen - auch Frühwarnindikatoren einzubeziehen, die zukünftige Entwicklungen von Kostenmanagementrahmenbedingungen anzeigen (z. B. Veränderung des Preisniveaus bei Beschaffungsgütern).
Durch die Absatzplanung, die Planung der Leistungserstellung (Produktionsplanung), die Personalplanung, die Beschaffungsplanung und auch die Investitionsplanung entsteht das sog. Mengengerüst des Planes.
Dies bedeutet, dass hier primär die materielle Seite des Unternehmensprozesses erfasst und im Plan abgebildet wird, denn es geht um Produkte (nach Art und Menge), um Kapazität (in Zeiteinheiten), um Personal, um Material, um konkrete Investitionsvorhaben usw.

Die materielle Seite des Planes muss aber auch im Geldausdruck, d. h. wertmäßig abgebildet werden, weil sonst keine Aggregation der Aufwands- und Ertragsgrößen möglich ist. Zugleich müssen die finanziellen Zahlungsströme hinsichtlich Einnahmen/Einzahlungen sowie Ausgaben/Auszahlungen erfasst und in Plänen dokumentiert werden.
Der materiellen Planung steht somit eine wertmäßige und finanzielle Planung gegenüber. Ein Kernstück der wertmäßigen Planung ist dabei die Kostenplanung.
 (siehe Grafik).