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Musterantworten (KLR 5110) [2/4]
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Musterantwort zu 5.01: Inhalt und Aufgabenbereiche des
Kostenmanagements |
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Kostenplanung |
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Die Kostenplanung ist im System der
Unternehmensplanung ein Instrument zur
Vorausbestimmung und Vorgabe von Kosten nach
Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern
in Abhängigkeit von der geplanten Entwicklung der Leistung
in definierten Vorschauzeiträumen (Monat, Quartal, Jahr).
Bestandteil der Kostenplanung
ist auch die Ermittlung und Vorgabe von Kostenbudgets,
Plankostenverrechnungssätzen für die Kalkulation
von Kosten und Preisen sowie die Erarbeitung von Maßnahmen
zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und
Rentabilität des Betriebsprozesses.
Dabei sind - in Auswertung von Kostenanalysen -
auch Frühwarnindikatoren einzubeziehen, die
zukünftige Entwicklungen von
Kostenmanagementrahmenbedingungen anzeigen (z. B.
Veränderung des Preisniveaus bei Beschaffungsgütern). |
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Durch die Absatzplanung, die Planung der Leistungserstellung
(Produktionsplanung), die Personalplanung, die Beschaffungsplanung
und auch die Investitionsplanung entsteht das sog.
Mengengerüst des Planes. Dies bedeutet, dass hier primär
die materielle Seite des Unternehmensprozesses erfasst
und im Plan abgebildet wird, denn es geht um Produkte (nach Art
und Menge), um Kapazität (in Zeiteinheiten), um Personal, um
Material, um konkrete Investitionsvorhaben usw.
Die
materielle Seite des Planes muss aber auch im Geldausdruck,
d. h. wertmäßig abgebildet werden, weil sonst keine Aggregation
der Aufwands- und Ertragsgrößen möglich ist. Zugleich müssen die
finanziellen Zahlungsströme hinsichtlich Einnahmen/Einzahlungen
sowie Ausgaben/Auszahlungen erfasst und in Plänen dokumentiert
werden. Der materiellen Planung steht somit eine wertmäßige
und finanzielle Planung gegenüber. Ein Kernstück der wertmäßigen
Planung ist dabei die Kostenplanung. (siehe Grafik). |
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