Lernstoff zu KLR 2250
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Thema: Ermittlung von
Maschinenstundensätzen
♦ Vorbemerkungen
Fakt ist, dass die Erhöhung der
Produktivität in den Prozessen der
Leistungserstellung eng mit dem Einsatz von flexiblen,
weitgehend automatisierten Maschinen und
Anlagen verbunden ist. Würde man in
Fertigungsbereichen mit hohem Automatisierungsgrad die
Verrechnung der Fertigungsgemeinkosten in der
traditionellen Art und Weise auf Basis von
Fertigungslöhnen durchführen, ergäbe dies
unreal hohe
Fertigungsgemeinkosten-Zuschlagssätze:
Erstens deshalb, weil die Zahl im Zähler
(Fertigungsgemeinkosten) immens größer wird, da in die
Fertigungsgemeinkosten unter anderem die kalkulatorischen
Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen eingehen,
die bei einer Anlage von beispielsweise 500.000,00
EUR beträchtlich sind. Hinzu kommen hohe Energiekosten,
Kosten für Wartung, Reparatur u. a.
Zweitens deshalb, weil die Zahl im Nenner
(Fertigungslöhne) signifikant kleiner wird, denn bei
automatisierter Fertigung sinken die direkten, vom Werker
abhängigen Fertigungszeiten und Fertigungskosten.
Das System der Kalkulation der Fertigungsgemeinkosten muss
daher auf eine neue Basis gestellt werden. Als Lösung
bietet sich die Ermittlung von
Maschinenstundenkostensätzen [EUR/h] an. Dabei
sind wieder Vorarbeiten in zweierlei Richtung Vorarbeiten
zu erledigen.
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Die Kalkulation mit Maschinenstundensätzen
dient der Ermittlung der Kosten und der
Angebotspreise für Aufträge, die in
maschinenintensiven
Fertigungskostenstellen realisiert werden.
Bei diesem Vorgehen werden die gesamten
Fertigungsgemeinkosten aufgeteilt in
- maschinenabhängige
Fertigungsgemeinkosten und
- Restgemeinkosten, die
nicht ursächlich vom Maschineneinsatz bzw. der
Maschinenlaufzeit abhängig sind.
Die maschinenabhängigen Gemeinkosten [EUR] werden
durch die periodenbezogene
Maschinenlaufzeit [h] dividiert. Im
Ergebnis dieser Rechnung erhält man einen
Maschinenstundensatz [EUR/h]. |
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♦ Maschinenkosten
Zunächst gilt es, die maschinenabhängigen
Gemeinkosten zu bestimmen und im
Weiteren ist die periodenbezogene
Maschinenlaufzeit zu ermitteln.
In die
Ermittlung der maschinenabhängigen Gemeinkosten
gehen vor allem folgende Kostenarten ein:
- kalkulatorische Abschreibungen,
- kalkulatorische Zinsen,
- Wartungs- und Reparaturkosten,
- anteilige Raumkosten,
- Energiekosten,
- Werkzeugkosten u. a.
Bei der Ermittlung der kalkulatorischen
Abschreibungen (Symbol Ab) geht
man in der Praxis in der Regel von den
Wiederbeschaffungskosten (Symbol WBK)
sowie von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
(Symbol ND) der betreffenden Maschine
bzw. Anlage aus.
Wird damit gerechnet, dass die
Maschine bzw. Anlage am Ende der Nutzungsdauer noch einen
Restwert Rn (= erwarteter
Liquidationserlös) aufweist, können die maschinenbezogenen
kalkulatorischen Abschreibungen – bei linearer
Abschreibung - wie folgt bestimmt werden:

Bei der Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen
Z (mit dem Bezug zu einem kalkulatorischen
Zinssatz i [% p. a.] geht man in der Regel von folgender
Berechnungsformel aus:

Auf diese Berechnungsgrundlagen wurde bereits bei der
Erörterung der kalkulatorischen Abschreibungen (Seite KLR
1326) verwiesen.
Kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen
werden i. d. R. als Fixkosten betrachtet,
das heißt, diese Kosten fallen auch dann an, wenn die
betreffende Maschine/Anlage nicht für die
Leistungserstellung eingesetzt wird. |