Musterantworten  (KLR 1425)     [1/4]      

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Musterantwort zu 1.17: Kostenreagibilität
Der Zusammenhang zwischen den Kosten K und der Leistungsmenge x (bzw. dem Beschäftigungsgrad bo) wird als Problem der Kostenveränderlichkeit beschrieben und durch eine Größe R als Kostenreagibilität gekennzeichnet.
Die Kostenreagibilität R ist eine Kennzahl, die angibt, um wie viel sich die Kosten K prozentual ändern, wenn sich die Leistungsausbringung x bzw. der Beschäftigungsgrad  bo um einen bestimmten Betrag prozentual ändert (siehe Grafik).
Mit Hilfe der Kennzahl "Kostenveränderlichkeit R" lassen sich folgende fünf Grundsituationen beschreiben:

(1) Es gilt R = 0

Dies bedeutet, dass sich die Kosten K bei einer signifikanten Änderung der Beschäftigung bzw. der Leistungsausbringung in ihrem Betrag nicht verändern, also konstant bleiben. Daraus ist zu schlussfolgern, dass es sich hier um fixe Kosten handelt.
Diese Konstanz bleibt aber einer im praktischen Fall aber nicht über alle Grenzen bestehen, denn es liegt auf der Hand, dass eine beachtliche Steigerung der Leistungsausbringung nur mit einer entsprechenden Kapazitätserweiterung zu erreichen ist.
Dies aber wieder bedeutet, dass - im hier betrachten Fall eines Maschinenbau - die Maschinenkapazität erweitert und auch mehr Personal eingestellt werden muss, was zu einem sprunghaften Ansteigen der dadurch bewirkten Fixkosten (höhere Abschreibungen, höhere Versicherungspolicen, höhere Beträge bei fixen Personalkosten u. a.) führt (siehe Grafik).