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Musterantworten (KLR 1425)
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Musterantwort zu 1.17:
Kostenreagibilität
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Der Zusammenhang zwischen den Kosten K
und der Leistungsmenge x (bzw. dem
Beschäftigungsgrad bo) wird
als Problem der Kostenveränderlichkeit
beschrieben und durch eine Größe R als
Kostenreagibilität gekennzeichnet. |
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Die Kostenreagibilität R ist eine
Kennzahl, die angibt, um wie viel sich die Kosten
K prozentual ändern, wenn sich
die Leistungsausbringung x bzw.
der Beschäftigungsgrad bo
um einen bestimmten Betrag prozentual ändert
(siehe Grafik). |
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Mit Hilfe der Kennzahl "Kostenveränderlichkeit R"
lassen sich folgende fünf Grundsituationen
beschreiben:
(1) Es gilt R = 0
Dies
bedeutet, dass sich die Kosten K bei einer
signifikanten Änderung der Beschäftigung bzw. der
Leistungsausbringung in ihrem Betrag
nicht verändern, also konstant bleiben. Daraus ist zu
schlussfolgern, dass es sich hier um fixe Kosten
handelt. Diese Konstanz bleibt aber einer im praktischen Fall
aber nicht über alle Grenzen bestehen, denn es liegt auf der Hand,
dass eine beachtliche Steigerung der Leistungsausbringung nur mit
einer entsprechenden Kapazitätserweiterung zu erreichen
ist. Dies aber wieder bedeutet, dass - im hier betrachten Fall
eines Maschinenbau - die Maschinenkapazität erweitert und auch
mehr Personal eingestellt werden muss, was zu einem sprunghaften
Ansteigen der dadurch bewirkten Fixkosten (höhere Abschreibungen,
höhere Versicherungspolicen, höhere Beträge bei fixen
Personalkosten u. a.) führt (siehe Grafik).
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