Musterantworten  (KLR 1310)        [2/2]

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Inhalt und Zwecke der KLR

Noch einmal:
Unternehmen benötigen eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) als geeignetes Instrument zur Erfassung, Zurechnung und Kontrolle/ Analyse der im Betriebsprozess eines Unternehmers erstellten LEISTUNG (= Wertezufluss) und der hierfür getätigten und zu verrechnenden KOSTEN (= Werteverzehr).

Die Erfassung und Zurechnung der Kosten -  in ihrem Bezug zur betrieblichen Leistung - muss dabei wie folgt gestaltet werden:

Nach Art der verursachten Kosten als Kostenartenrechnung,
nach dem Ort der Entstehung der Kosten als Kostenstellenrechnung und
nach dem Zweck der Verursachung der Kosten als Kostenträgerrechnung

Neben dieser Vorgehensweise einer Vollkostenrechnung sind auch andere Kostenrechnungssysteme, vor allem die Teilkostenrechnung, zu nutzen, da auf diese Weise die Funktion der Entscheidungsunterstützung der KLR i. d. R. noch wirksamer zum Tragen kommt.
Die nachstehende Grafik soll sichtbar machen, welchen Ansatz die KLR - in Ergänzung, aber auch im Unterschied zum Ansatz der Buchführung - bei der Abbildung der betriebswirtschaftlichen Sachverhalte im Betriebsprozess von Unternehmen verfolgt.
Im Weiteren sind nun die einzelnen Aufgaben der KLR zu klären.