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Musterantworten (KLR 1310)
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Inhalt und Zwecke der KLR
Noch einmal: |
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Unternehmen benötigen eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
als geeignetes Instrument zur Erfassung, Zurechnung
und
Kontrolle/ Analyse der im Betriebsprozess
eines Unternehmers erstellten LEISTUNG (= Wertezufluss)
und der hierfür getätigten und zu verrechnenden KOSTEN (=
Werteverzehr).
Die Erfassung und Zurechnung der
Kosten - in ihrem Bezug zur betrieblichen
Leistung - muss dabei wie folgt
gestaltet werden:
| Nach
Art der verursachten Kosten |
als Kostenartenrechnung, |
| nach dem
Ort der Entstehung der Kosten |
als Kostenstellenrechnung und |
| nach dem
Zweck der Verursachung der Kosten |
als Kostenträgerrechnung |
Neben dieser Vorgehensweise einer
Vollkostenrechnung sind auch andere
Kostenrechnungssysteme, vor allem die
Teilkostenrechnung, zu nutzen, da auf
diese Weise die Funktion der
Entscheidungsunterstützung der KLR i. d. R. noch
wirksamer zum Tragen kommt. |
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Die nachstehende Grafik soll sichtbar
machen, welchen Ansatz die KLR - in
Ergänzung, aber auch im Unterschied zum Ansatz der
Buchführung - bei der Abbildung der
betriebswirtschaftlichen Sachverhalte im Betriebsprozess
von Unternehmen verfolgt. |
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Im Weiteren sind nun die einzelnen Aufgaben der
KLR zu klären. |
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