|
|
|
Musterantworten (KLR 1310)
[1/2]
|
|
|
|
|
|
|
Argumentation zu den vorgelegten Daten zum Umsatz
und Gewinn:
Die "klassische" Buchführung sieht -
wie dargestellt - ihre primäre Aufgabe darin, die
mit der Leistungserstellung und -verwertung verbundenen
Geschäftsvorfälle auf der Grundlage der zugehörigen Belege
ordnungsgemäß in Bezug auf ihre Aufwands- und
Ertragswirkungen zu buchen und die entsprechende Gewinn-
und Verlustrechnung durchzuführen. Die nachstehende
Grafik soll diesen Ansatz visualisiert
verdeutlichen. |
|
Aus Sicht der Geschäftsführung des
Unternehmens sind hierzu - bezogen auf die betrachtete
Beispielsituation - jedoch folgende kritische
Anmerkungen zu machen:
Zur Angabe über die
Umsatzerlöse kann zunächst wenig gesagt
werden, weil keine Vergleichswerte vorliegen. Da es sich
jedoch um eine Monatsabrechnung handelt, kann angenommen
werden, dass es sich bei den 5.200.000
EUR noch nicht vollständig um Einzahlungen
handelt. Vielmehr wird es so sein, dass ein Großteil
dieses Betrages zwar gebuchte Einnahmen sind,
diese aber noch im Status "Forderungen aLuL"
verharren. Des Weiteren ist aus der Angabe zu den
Umsatzerlösen nicht erkennbar, welche Produkte zu
welchen Preisen und mit welchen Mengen
verkauft wurden.
Vielleicht wurden durch die
Vertriebsverantwortlichen des Unternehmens einigen Kunden
zu hohe Preisnachlässe zugestanden, nur um mit
ihnen überhaupt ein Absatzgeschäft zustande zu bringen.
Vielleicht war die Nachfrage nach einem bestimmten Produkt
sogar höher als das momentane Angebot des Unternehmens, so
dass durch aus ein höherer Umsatz erreichbar gewesen wäre.
Oder aber es gibt im Sortiment des Unternehmens gar
Produkte, die sich gar nicht mehr gewinnbringend verkaufen
lassen u. a. m.
Im Hinblick auf die ausgewiesenen
Gewinn-Beträge gibt es noch mehr
Kritisches zu hinterfragen: Die Angabe zum "Ergebnis
der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" interessiert -
im hier betrachteten Zusammenhang - erst mal weniger, da
in dieses Ergebnis - außer dem Betriebsergebnis - noch das
Finanzergebnis (über Erträge aus Beteiligungen oder aus
Wertpapieren des Finanzanlagevermögens) eingeht.
Das erreichte Monats-Betriebsergebnis ist
zwar positiv, fällt aber - branchenbezogen - gering aus:
Die Gewinnmarge beträgt nur 2,5 %
(130.000 * 100 / 5.200.000 = 2,5 %), Im Bereich
"Antriebstechnik!" können weitaus höhere Gewinnmargen
erreicht werden.
Kritischer aber ist der
Sachverhalt zu bewerten, dass aus der Angaben zum
Gesamtbetrag des Betriebsergebnisses nicht erkennbar ist,
welche Produkte in welchem Maße zum
Betriebsergebnis beigetragen bzw. welche Produkte sogar
ein noch besseres Betriebsergebnis gewissermaßen "verhindert"
haben. Wurden im Absatzprozess keine "guten" Preise
erzielt oder waren die Selbstkosten der Produkte
zu hoch, und - wenn "Ja" - bei welchen Kostenarten sieht
es im Unternehmen kritisch aus und warum?
Aus all dem folgt; Mit den Daten der
Buchführung können zwar die handels- und steuerlichen
Anforderungen an die Informationsbereitstellung für
"Dritte" befriedigt werden. für eine
betriebswirtschaftlich wirksame Steuerung des
Betriebsprozesses von Unternehmen reichen
von der Buchführung erarbeiteten Daten nicht aus.
Für den Geschäftsführer des Unternehmens ergibt
sich somit nur die Konsequenz: Wir brauchen eine
professionelle Kosten- und Leistungsrechnung und
Bilanzbuchhalter, die sich damit auskennen! |
|
|