1.3 Steuerung von Systemen und Prozessen |
1.3.3 Adaptive (selbstanpassende) Steuerung |
Kyb 1331 [2/2] |
|
b) Teilvorgänge der
adaptiven Steuerung |
Die selbstanpassende Steuerung wird über ein spezifischen
Rückkopplungsprozess mit drei Teilprozessen realisiert:
♦ Identifikation [1]: Es geht darum, durch
ständige
Beobachtung der Umwelt, durch Analyse der Umweltbedingungen,
sowie auch
der Analyse der Systemtätigkeit selbst zielgerichtet herauszufinden, ob sich
derart signifikante Änderungen zeigen, die eine Anpassung des
Systems bzw. seiner Steuerung an die veränderten Bedingungen
erforderlich macht.
In Bezug auf Unternehmen gilt es, diesen
Teilprozess mit der Ausgestaltung professionell arbeitender "Frühwarnsysteme"
unter Nutzung von modernen Informationstechnologien zu
verbinden.
Diese Analyse kann ferner mit dem Erstellen eines
Prozessaudits verbunden werden, welches erkannte Schwachstellen in der
Arbeit des Systems – auch im Vergleich zu anderen Systemen (im Sinne
eines Benchmarkings) - aufzeigt und Lösungswege zu deren Überwindung
beschreibt.
♦ Entscheidungsbildung [2]: Es ist zu entscheiden, ob und -
wenn "JA" - in welcher Weise eine Anpassung (Modifikation) des Systems bzw. seiner
Steuermechanismen vorgenommen werden kann oder muss. Eine solche
Anpassung kann eine Änderung der Entscheidungsregel
(Anpassung der Werte der gewählten unteren bzw. oberen
Steuergrenzen) oder auch der Eingriffsorte für Steuerungen
oder die Zugriffsmöglichkeiten zu Systemreserven und dgl.
mehr betreffen. Wichtig ist, dass derartige
Anpassungen durch durch das Steuerorgan St
selbst
veranlasst und umgesetzt werden können.
Modifikation [3]: Dieser dritte Teilprozess beinhaltet die
Umsetzung der Entscheidung zur Systemanpassung bzw. zur Modifikation
der Steuerungsprinzipien und -mechanismen.
Die Modifikation kann
dabei
- reaktiv (als Reaktion auf bereits veränderte
Bedingungen), aber auch
- antizipatorisch (vorwegnehmend)
im
Hinblick auf erwartete, bislang noch nicht eingetretene
Veränderungen in der Umgebung des Systems
vorgenommen werden. |
|