1.3 Steuerung von Systemen und Prozessen |
1.3.1 Inhalt und Wesen der Steuerung |
Kyb 1312 [3/3] |
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c) Externe Steuerung |
Eine externe Steuerung eines Systems bzw.
Prozesses liegt dann vor, wenn der die Beeinflussung des
betreffenden Systems/Prozesses auslösende Steuerbefehl "von
außen" (von einem übergeordneten
Steuerorgan) ausgelöst wird (siehe Bild 1.11). |
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Bild 1.11: Externe Steuerung (Prinzipschema) |
Einfaches Beispiel: Das Ehepaar
G. befindet sich auf der Rückreise von
einer längeren Urlaubsfahrt. Es wäre den Eheleuten sehr
angenehm, wenn beim Eintreffen in ihrem Zuhause das
Wohnzimmer und die Küche bereits auf angenehme
Zimmertemperaturen erwärmt wäre. Heutzutage wäre dies
kein Problem: Über das eigene Smartphone könnte ein
Funksignal ausgesendet werden, welches bewirkt, dass - bei
vorhandener Technik im Hause - die Heizungsanlage
rechtzeitig in Gang
wird. Dies wäre dann eine typische "externe
Steuerung". Inwieweit die gewünschte Wirkung tatsächlich
eintritt, hängt vom Funktionieren der Technik ab. Eine
Rückmeldung gibt es jedoch nicht!
Im
Managementbereich in der Wirtschaft entsprechen
erteilte Weisungen von "oberen"
Leitungsebenen an unterstellte Führungskräfte bzw.
Mitarbeiter gleichfalls dem Sinn nach "externen
Steuerungen". Inwieweit die erteilte Weisung
tatsächlich umgesetzt wird, erfährt die obere
Leitungsebene - ohne Rückmeldung - jedoch (vorerst) nicht. |
d)
Selbststeuerung |
Externe Steuerungen sind in realen Systemen (im
Bereich der Technik und der Wirtschaft) notwendig und wichtig, aber
- als alleinige Form der Steuerung - nicht ausreichend, nicht
reaktionsschnell
genug und i. d. R. auch nicht zuverlässig wirksam. In
der Gesellschaft und in der Wirtschaft führen diese Steuerungen zudem zu einer
ausufernden Bürokratie, die mehr Probleme schafft
als sie Probleme löst!
Besser ist es - dem Volksmund folgend
- zu sagen "Selbst ist der Mann (oder die Frau)" und
somit -
situationsbezogen - ein "eigenverantwortlichen Handeln" zu
realisieren!
Dies führt uns zum kybernetischen Prinzip der
Selbststeuerung von Systemen bzw. Prozessen, welches in den
elementaren Formen als "offene Steuerkette" oder
als "geschlossener Regelkreis" verwirklicht werden
kann.
Systeme mit Selbststeuerung verfügen somit - außer dem Steuerobjekt (Symbol P) - auch
über ein eigenes Steuerorgan (Symbol St). |
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